Überarbeitete FAQ zum Kassengesetz veröffentlicht
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016, auch „Kassengesetz“ genannt, wurde die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 01.01.2020 eingeführt. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden und die Belegerstellung muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang durchgeführt werden.
Orientierungshilfe für die Anwendung
Der Fragen- und Antworten-Katalog (Frequently Asked Questions, FAQ) dient als Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV).
Im Rahmen der FAQ werden folgende Themen behandelt:
- Antworten auf allgemeine Fragen
- Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV
- Anwendungsbereich
- Übergangsvorschrift
- Aufzeichnungssystem
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
- Der Vorgang
- Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K)
- Beleg und Belegausgabepflicht
- Kassen-Nachschau und Datenspeicherung
- Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
- Verbot des In-Verkehr-Bringens und Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a AO.
Hinweis: Eine Rechtsbindung entfaltet sich aus den FAQ nicht. Das zuständige Finanzamt trifft immer eine Entscheidung im Einzelfall.
Ansprechpartner
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Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.