International agierende Unternehmen, die grenzüberschreitende Liefer- bzw. Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen tätigen (Intercompany Transaktionen), haben bei ihren IC Transaktionen Verrechnungspreise zu beachten und oft auch zu dokumentieren.

Angesichts des weltweit wachsenden Austauschs von konzerninternen Lieferungen und Leistungen rücken Steuerverwaltungen zunehmend in den Fokus und prüfen diese IC-Transaktionen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Die Komplexität der weltweiten Verrechnungspreisregularien in Verbindung mit strengen Steuergesetzen kann schnell zu steuerlichen Risiken und Konsequenzen führen, die vermieden werden sollten. Daher ist es wichtig, auf Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Verrechnungspreise zurückzugreifen.
Die Verrechnungspreisexperten von Nexia bieten Ihnen Beratung in allen Fragen rund um Ihre Verrechnungspreise in über 120 Ländern. Unser Beratungsansatz besteht darin, Sie bei der Planung, Implementierung und Dokumentation der Verrechnungspreise zu unterstützen sowie Ihre Verrechnungspreis-Policy in Betriebsprüfungen zu verteidigen und wir sind für Sie mit Nexia auch bei Verständigungsverfahren da. Das internationale Expertennetzwerk von Nexia hilft Ihnen dabei, die hohen steuerrechtlichen Anforderungen der landesspezifischen Steuergesetze nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland an Ihren Standorten zu erfüllen und erfolgreich in Betriebsprüfungen und Streitfällen zu bestehen.
Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an – wir freuen uns auf Sie.
Ihr 45-Minuten-Check: Transfer Pricing klar & praxisnah
Internationale Steuerbehörden schauen bei Unternehmen genauer hin, die in mehreren Ländern aktiv sind. Für multinationale Unternehmen und für die Finanzverwaltung sind Verrechnungspreise längst kein Randthema mehr, sondern ein zunehmender Prüfungs-Schwerpunkt. Doch wo steht Ihr Unternehmen aktuell? Welche Risiken lauern – und wo stecken Chancen?
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2024
Am 14.08.2024 präsentierte das BMF einen Entwurf zur Anpassung der Verrechnungspreis-Verwaltungsgrundsätze vom 06.06.2023 bezüglich der Neuregelungen bei Finanzierungsbeziehungen. Hintergrund sind die Neufassung des § 1 AStG und die Einführung von § 1 Abs. 3d und 3e AStG im Rahmen des Wachstumschancengesetzes. Diese führen zu wichtigen Neuerungen für in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen.
Nahezu jedes Unternehmen unterhält heute Auslandsbeziehungen. Während die Unternehmen durch den freien Kapitalverkehr immer mehr Möglichkeiten zur Steuergestaltung haben, stellt die Steuererhebung für die Staaten eine große Herausforderung dar. Die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch das pCbCR soll dieser Steuervermeidung entgegenwirken und mehr Transparenz schaffen.
Der Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz sah ursprünglich die Einführung einer Zinshöhenschranke vor, um die Höhe des Zinsabzugs eines Unternehmens zu begrenzen. Diese wurde jedoch aus dem Gesetz gestrichen. Stattdessen werden Sonderregelungen in § 1 Abs. 3d, 3e AStG eingeführt, die den Fremdvergleich bei Finanzierungbeziehungen konkretisieren.
As part of the Business Europe Framework for Income Taxation (“BEFIT”) package, published on September 12th, 2023, a proposal for issuing a European Directive, aimed at harmonising the EU regulatory framework on transfer pricing (“TP Directive”), was issued by the European Commission.
Verrechnungspreise - Gesetzliche Anforderungen bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen im Konzern.
2025
Mit dem Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) hat der deutsche Gesetzgeber bereits zum 01.07.2021 eine Reihe verschärfter Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschäftsbeziehungen mit nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten eingeführt.
Das Finanzgericht Köln hat in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil vom 13.06.2024 (13 K 2752/20) die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen geschärft. Die Entscheidung macht deutlich, dass Unternehmen ihre Restrukturierungen sorgfältig planen und umfassend dokumentieren müssen, um Nachversteuerungen und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Am 03.06.2025 hat das dänische Parlament eine Reform zur Vereinfachung der Verrechnungspreisdokumentation und einer eingeschränkten Anwendung von Amount B verabschiedet.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Zahlungen im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Neugründung keine erneute Einlagepflicht ins Stammkapital begründen, sondern dem steuerlichen Einlagekonto zuzuordnen sind – auch mit Folgen für Bilanzierung, steuerliche Behandlung und Einordnung konzerninterner Finanzierungen im Rahmen von Verrechnungspreisen.
Die US-Regierung hat unter dem Namen „One Big Beautiful Bill“ (OBBB), ein umfassendes US-Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Einige zunächst geplante Maßnahmen, wie insbesondere Section 899, wurden jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen und sind nicht Bestandteil des endgültigen Gesetzes.
Die jüngsten US-Zollverschärfungen stellen deutsche Unternehmen vor neue Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere bestehende Verrechnungspreissysteme, die einer kritischen Überprüfung und möglichen Anpassung bedürfen.
Für die länderbezogenen Meldungen deutscher Unternehmen gibt es eine wichtige Änderung. Nur noch bis einschließlich 30.09.2025 akzeptiert das BZSt die CbCR-Daten über die ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.04.2025 ein Merkblatt zur sog. Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 i. V. m. § 90 Abs. 4 S. 3 AO veröffentlicht, in dem es seine Auffassung zur konkreten Ausgestaltung darlegt.
Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, das einen Konzernabschluss aufstellt, hat nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres für dieses Wirtschaftsjahr einen länderbezogenen Bericht (CbCR) dieses Konzerns zu erstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
§ 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) regelt die gesetzlichen Anforderungen an Gruppenträgermeldungen und legt fest, welche Informationen übermittelt werden müssen und welche Pflichten in Deutschland zu erfüllen sind.
2026
China (Gemeint ist ausschließlich Festlandchina) bleibt auch 2026 ein zentraler Markt für deutsche Unternehmen – trotz geopolitischer Spannungen, neuer Compliance-Anforderungen und wachsender regulatorischer Komplexität. Wer erfolgreich agieren will, muss die Spielregeln kennen, strategisch handeln und steuercompliant sein.
Webinar-Aufzeichnungen
In today’s global economy, cross‑border movement of knowledge, employees, services, and goods creates increasing complexity for multinational companies. Businesses with operations in Germany and abroad face growing tax and compliance challenges.
Management must follow strict domestic and international tax rules to avoid liability while implementing global strategies. However, corporate objectives often conflict with international transfer pricing and global mobility regulations.
Nexia’s German transfer pricing experts outline key tax risks and current developments in cross‑border supply and Service relationships, offering practical examples and best‑practice solutions.
Watch the recording to gain valuable insights.
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