Bundesrat will Mietpreisbremse nachschärfen

Der Bundesrat will den Mieterschutz stärken. Die Mietpreisbremse soll demnach auch für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen gelten.

Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument, das verhindern soll, dass Mieten in angespannten Wohnungsmärkten übermäßig steigen. Sie begrenzt die Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausnahmen gelten bisher unter anderem für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen – genau diese Lücken will der Bundesrat nun schließen.

Bundesrat fordert Nachschärfung der Mietpreisbremse

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mietpreisbremse künftig auch für möblierte Wohnungen gilt. Vermieter müssen den Möblierungszuschlag transparent ausweisen und nach klaren Vorgaben berechnen. Damit soll verhindert werden, dass die Mietpreisbremse durch intransparente Zuschläge umgangen wird.

Strengere Vorgaben für Kurzzeitvermietungen

Zudem sollen die Regeln für Kurzzeitvermietungen präzisiert werden. Mietverhältnisse gelten nicht mehr als „vorübergehend“, wenn sie sechs Monate oder länger dauern. In diesen Fällen greifen alle mieterschützenden Vorschriften, einschließlich der Mietpreisbremse und der Miethöhenregelungen – es sei denn, Vermieter können eine Ausnahmesituation nachweisen.

Unterstützung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung unterstützt die Initiative und arbeitet an einem eigenen Referentenentwurf. Dieser soll zusätzlich Maßnahmen zur Regulierung von Indexmieten, zur Abwendung einer ordentlichen Kündigung durch Schonfristzahlung sowie zur Anhebung der Wertgrenze für vereinfachte Verfahren bei Kleinmodernisierungen enthalten.

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