ESRS: DRSC übermittelt Stellungnahme an das BMJV

Das DRSC hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Stellungnahme zum finalen EFRAG Technical Advice zur Überarbeitung der ESRS übermittelt.

Vorausgegangen war der Aufruf des BMJV zur Verbändebeteiligung am 19.12.2025. Die vom DRSC sowie weiteren Organisationen eingegangenen Rückmeldungen sollen künftig in die weiteren Diskussionen auf EU-Ebene einfließen. Darüber hinaus beabsichtigt das DRSC, seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission weiterzuleiten.

Entstehung und Schwerpunktsetzung der Stellungnahme

Die Stellungnahme basiert auf intensiven Diskussionen im DRSC-Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie auf einem regelmäßigen Austausch mit Praktikern. Insgesamt begrüßt das DRSC die Vorschläge von EFRAG, da diese in vielen Bereichen deutliche Verbesserungen und Vereinfachungen gegenüber dem bestehenden ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) darstellen.

Gleichzeitig sieht das DRSC in mehreren Punkten noch weiteren Überarbeitungsbedarf. Diese betreffen insbesondere Aspekte, bei denen die aktuellen Vorschläge entweder über bestehende Anforderungen hinausgehen, als ungeeignet oder unklar eingestuft werden oder solche Themen adressieren, die letztlich auf Ebene der EU-Kommission festgelegt werden müssten.

Fokus auf zentrale Themen

In seiner Stellungnahme konzentriert sich das DRSC bewusst auf diejenigen Themenbereiche, in denen aus Sicht des Ausschusses der dringendste Anpassungsbedarf besteht.

Nach Einschätzung des DRSC besteht vor allem in drei Kategorien Nachbesserungsbedarf. Dazu zählen Vorschläge von EFRAG, die

  • über die bisherigen Vorgaben des ESRS Set 1 hinausgehen,
  • weiterhin unklare oder ungeeignete Anforderungen enthalten oder
  • Regelungen ansprechen, die nach Ansicht des DRSC durch die EU-Kommission selbst definiert werden sollten.

Hinweis: Die gesamte Stellungnahme des DRSC zum finalen EFRAG Technical Advice zur ESRS-Überarbeitung finden Sie hier.

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