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European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards sind einheitliche europäische Berichtsstandards, nach denen Unternehmen berichten müssen, um den Anforderungen der CSRD zu entsprechen. Sie legen fest, wie Unternehmen Informationen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen müssen. Dazu gehört auch die ganzheitliche Betrachtung von Umwelt-, sozialen und ökonomischen Aspekten, die Bestimmung der Materialität unter Berücksichtigung der doppelten Wesentlichkeit sowie die Gewährleistung von Genauigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit in der Berichterstattung. Das erste Set der ESRS wurde bereits 2023 veröffentlicht, weitere folgen bis Ende Juni 2024 und 2026. Insgesamt gibt es 12 ESRS.

European Sustainability Reporting Standards

Überblick

ESRS 1 Allgemeine Anforderungen

In ESRS 1 wird die Basis definiert, nach der berichtet werden muss. Er umfasst Berichterstattungsbereiche, Vorgaben zu Sorgfaltspflichten und Wertschöpfungskette und setzt den zeitlichen Rahmen der Berichterstattung fest. Zusätzlich gibt er vor, auf welche Weise Informationen im Nachhaltigkeitsbericht erhoben und dargestellt werden müssen.

Doppelte Wesentlichkeit

Zusätzlich legt ESRS 1 auch die doppelte Wesentlichkeit für bestimmte ESRS fest. Die doppelte Wesentlichkeit ist ein Prinzip, das dafür sorgt, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven betrachten: Outside-In und Inside-Out. Die Outside-In-Perspektive befasst sich mit den Auswirkungen der Umwelt auf das Unternehmen, die Inside-Out-Perspektive mit den Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt. Damit soll eine einseitige Berichterstattung vermieden werden und Unternehmen sind gezwungen, sich mit ihren negativen und positiven potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft auseinanderzusetzen.

ESRS 2 Allgemeine Angaben

ESRS 2 definiert themenübergreifende Berichtsanforderungen und allgemeine Merkmale und Informationen, die berichtet werden müssen. In ESRS 2 ist außerdem die Struktur der Offenlegungsbereiche festgelegt. Diese ist angelehnt an die Vorgaben der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures), um im Einklang mit internationalen Sustainability Reporting Frameworks zu arbeiten. Die vier Bereiche sind:

  • Governance
  • Strategie
  • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
  • Kennzahlen und Ziele

Themenbezogene ESRS

Die restlichen 10 ESRS sind themenbezogene Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Sie definieren die Berichtsanforderungen in den einzelnen Bereichen.

Environmental Standards
Social Standards  
Governance-Standards 

ESRS E1:
Klimawandel  

ESRS S1:
Eigene Belegschaft 

ESRS G1:
Unternehmensführung 

ESRS E2:
Umweltverschmutzung 

ESRS S2:
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette  

 

ESRS E3:
Wasser- und Meeresressourcen 

ESRS S3:
Betroffene Gemeinschaften  

 

ESRS E4:
Biodiversität und Ökosysteme 

ESRS S4:
Verbraucher

 

ESRS E5:
Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft  

 

 

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Dr. Stefan Grabs

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