• Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit

Vom Nebenschauplatz zum Schlagwort des 21. Jahrhunderts

Neben ökonomischen Gesichtspunkten müssen sich Unternehmen heutzutage mit dem Thema Nachhaltigkeit und somit auch mit ökologischen und sozialen Aspekten ihres Wirtschaftens verpflichtend und ernsthaft auseinandersetzen.

So stellen neue Verordnungen und Richtlinien wie die EU-Taxonomie, die EU-Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Verbindung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) den Rahmen der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung am europäischen Kapitalmarkt auf eine neue Qualitätsstufe heben wird.

Bislang war nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Offenlegung von folgenden Themen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet:

  • Umweltbelange
  • Sozialbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung


Inhaltliche Vorgaben werden über die oben genannten Belange hinaus nicht gemacht. Es können sowohl nationale als auch europäische Standards verwendet werden. In Deutschland werden hauptsächlich die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) sowie des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angewandt.

Das wird sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ändern

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-weit circa 50.000 Unternehmen ausgeweitet. Bisher waren es schätzungsweise nur knapp 12.000 Unternehmen. Die an die CSRD geknüpften European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren darüber hinaus die inhaltlichen Vorgaben der CSRD und geben an, welche Informationen in einen Nachhaltigkeitsbericht mit aufgenommen werden müssen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der CSRD über das CSRD-Umsetzungsgesetz, dessen Referentenentwurf das Bundesministerium der Justiz Ende März dieses Jahres veröffentlicht hat.  

Unabhängig davon, ob man von Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSR-Management und CSR-Berichterstattung, Corporate Social Responsibility (CSR) oder Sustainability Reporting spricht: Neben den eingeführten regulatorischen Vorgaben erwarten auch Shareholder und Stakeholder zunehmend, dass den Worten Taten folgen.

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