EU-Taxonomie-Änderungen in Kraft getreten
Mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 am 08.01.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union sind umfassende Anpassungen der EU-Taxonomie endgültig in Kraft getreten. Zwanzig Tage nach der Veröffentlichung – somit ab dem 28.01.2026 – können Unternehmen die neuen Vorgaben anwenden.
Zielsetzung der Überarbeitung
Mit den Änderungen verfolgt die EU das klare Ziel, die Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen zu erleichtern und die Berichtslast spürbar zu senken. Insbesondere sollen der administrative Aufwand und die Komplexität der Datenerhebung reduziert werden, ohne dabei die Transparenz über nachhaltige Geschäftstätigkeiten grundsätzlich zu gefährden.
Einführung von Wesentlichkeitsschwellen
Eine der zentralen Anpassungen betrifft die Einführung eines Schwellenwerts von 10 %. Tätigkeiten, die jeweils weniger als
- 10 % des Umsatzes,
- 10 % der Investitionsausgaben oder
- 10 % der operativen Ausgaben
- die Offenlegungsverordnung nach Artikel 8 ((EU) 2021/2178),
- die delegierten Rechtsakte zu den beiden Klimazielen ((EU) 2021/2139) sowie
- die Vorschriften zu den vier weiteren Umweltzielen ((EU) 2023/2486).
ausmachen, müssen künftig nicht mehr im Detail auf Taxonomie-Konformität geprüft werden.
Diese risikoorientierte Herangehensweise soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Ressourcen gezielter auf relevante Geschäftsbereiche zu konzentrieren.
Verschlankte Offenlegungsanforderungen
Parallel dazu wurden die Berichtsvorlagen und Berichtsformate grundlegend überarbeitet. Die Zahl der verpflichtend offenzulegenden Datenpunkte wurde erheblich reduziert. Durch die komprimierten Formate sollen Berichte übersichtlicher werden und sich in der praktischen Umsetzung leichter handhaben lassen.
Anpassungen bestehender Delegierter Rechtsakte
Die Änderungen betreffen mehrere Bausteine des Taxonomie-Regelwerks. Über insgesamt 16 Anhänge hinweg modifiziert die neue Delegierte Verordnung:
- die Offenlegungsverordnung nach Artikel 8 ((EU) 2021/2178),
- die delegierten Rechtsakte zu den beiden Klimazielen ((EU) 2021/2139) sowie
- die Vorschriften zu den vier weiteren Umweltzielen ((EU) 2023/2486).
Damit handelt es sich um ein breit angelegtes Update, das alle Säulen der Taxonomie adressiert.
Anwendung und Übergangsregelungen
Die Neuregelungen sind grundsätzlich ab dem 01.01.2026 anzuwenden. Für Geschäftsjahre, die bereits 2025 begonnen haben, besteht jedoch Wahlfreiheit. Unternehmen können entweder die bis Ende 2025 gültigen Fassungen der delegierten Verordnungen anwenden oder bereits auf das modernisierte, vereinfachte Regelwerk umstellen. Somit ist eine vereinfachte Taxonomie-Berichterstattung bereits für das Geschäftsjahr 2025 möglich.
Hinweis: Zur Unterstützung der Umsetzung hat die EU-Kommission am 18.12.2025 zudem aktualisierte FAQ-Entwürfe veröffentlicht. Diese sollen häufige Auslegungsfragen klären und sowohl Unternehmen als auch Prüfern zusätzliche Sicherheit bei der Anwendung der neuen Vorschriften geben.
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