Aktualisierte Übersicht zu Schwellenwerten in Europa

Die Accountancy Europe veröffentlichte am 21.01.2026 eine aktualisierte Übersicht über die Schwellenwerte für die Befreiung von der gesetzlichen Prüfungspflicht in Europa.

Accountancy Europe, vormals Fédération des Experts Comptables Européens (FEE), ist eine in Brüssel ansässige Organisation, die 49 Berufsverbände aus 35 Ländern mit insgesamt rund einer Million Mitgliedern vereint. Ihre Aufgabe besteht darin, die Erfahrungen der Wirtschaftsprüfer aus ihrer täglichen Praxis in fundierte politische Debatten einzubringen und auf diese Weise sicherzustellen, dass die Stimme dieses Berufsstands in europäischen Gesetzgebungsverfahren Gehör findet.

Auswirkungen der EU-Richtlinie

Hintergrund der Untersuchung ist die delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775, die im Jahr 2023 verabschiedet wurde und eine Erhöhung bestimmter Größenmerkmale um 25 % vorsieht. Ziel der Anpassung war es, den inflationsbedingten Veränderungen Rechnung zu tragen.

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgte jedoch nicht einheitlich. Jedes EU-Mitgliedsland interpretierte und implementierte die Regelungen in unterschiedlichem Umfang. Die von Accountancy Europe bereitgestellte Übersicht stellt die jeweils geltenden nationalen Schwellenwerte sowie die vorgenommenen Anpassungen detailliert dar.

Vergleich mit dem Jahr 2021

Im Vergleich zur Erhebung aus dem Jahr 2021 zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:

  • In zehn Ländern blieben die Schwellenwerte vollständig unverändert.
  • Zwölf Länder setzten die Anhebung um 25 % vollständig um.
  • Neun Länder entschieden sich für eine stärkere Anhebung und erhöhten die Schwellenwerte um mehr als 25 %.
  • Zypern behielt seine bisherigen Schwellenwerte zwar bei, führte jedoch ergänzend die Möglichkeit einer prüferischen Durchsicht für kleine Unternehmen ein.

Hinweis: Die neuen Zahlen verdeutlichen, dass die Prüfungspflicht in Europa zunehmend differenziert gehandhabt wird. Unternehmen sollten daher genau prüfen, welche Schwellenwerte in ihrem jeweiligen Land gelten und ob sich für sie eine Befreiung von der gesetzlichen Abschlussprüfung ergeben könnte. Besonders für grenzüberschreitend tätige Unternehmen kann die heterogene Umsetzung in Europa praktische Auswirkungen auf die Berichtspflichten haben. 

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