Registrierungspflicht für Kryptowerte-Betreiber: Neues Formular des BZSt.
Betreiber von Kryptowerten, die nicht bereits unter die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) fallen, müssen sich künftig beim BZSt registrieren. Die Registrierung ist Voraussetzung, um den neuen steuerlichen Meldepflichten nachkommen zu können. Das BZSt empfiehlt ausdrücklich, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen, um die gesetzlichen Fristen einhalten zu können. Nicht betroffen sind Kryptowerte-Dienstleister, die bereits einer Zulassungspflicht nach der MiCA-Verordnung unterliegen und somit bei der BaFin erfasst sind.
Hintergrund: Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
Grundlage der neuen Vorgaben ist das am 24.12.2025 in Kraft getretene Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG). Mit dem Gesetz werden für Kryptowerte-Betreiber und -Dienstleister umfassende Sorgfalts-, Dokumentations- und Meldepflichten eingeführt. Ziel ist es, steuerlich relevante Informationen systematisch zu erfassen und auszuwerten. Konkret müssen die betroffenen Unternehmen erstmals bis zum 31.07.2027 Daten zu Kryptotransaktionen für das Kalenderjahr 2026 melden. Diese Meldungen erfolgen in aggregierter Form an das BZSt. Die übermittelten Daten werden anschließend – je nach steuerlicher Ansässigkeit der jeweiligen Nutzer – an deutsche Finanzbehörden oder im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs an ausländische Steuerbehörden weitergeleitet.
Mehr Transparenz und internationaler Datenaustausch
Die neuen Regelungen sind im Kontext internationaler Initiativen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Bereich digitaler Vermögenswerte zu sehen. Insbesondere die EU-Richtlinie DAC8 und das von der OECD entwickelte „Crypto-Asset Reporting Framework“ (CARF) bilden den regulatorischen Rahmen.
Durch die standardisierte Meldung von Kryptotransaktionen ergibt sich erstmals ein weitgehend vollständiges Bild der steuerlich relevanten Aktivitäten mit digitalen Vermögenswerten. Dies soll die Nachverfolgbarkeit erhöhen und Steuerverkürzungen wirksam entgegenwirken.
Laut Einschätzung des BZSt ermöglicht der automatisierte Informationsaustausch einen „ganzheitlichen Blick“ auf Kryptosachverhalte und stärkt die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung erheblich.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Für betroffene Unternehmen ergeben sich daraus insbesondere folgende Handlungsfelder:
- Registrierung beim BZSt als zwingende Voraussetzung für die spätere Meldetätigkeit,
- -Aufbau interner Prozesse, um Transaktionsdaten vollständig zu erfassen,
- -Implementierung von Compliance-Strukturen, um die Anforderungen aus KStTG, CARF und DAC8 zu erfüllen,
- -zeitnahe Vorbereitung auf die erste Meldung bis zum 31. Juli 2027.
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie als Kryptowerte-Betreiber im Sinne der neuen Vorschriften gelten und in welchem Umfang sie von den Pflichten betroffen sind.
Hinweis: Mit der Öffnung des Registrierungsverfahrens konkretisiert das BZSt die Umsetzung der neuen steuerlichen Transparenzanforderungen für Kryptowerte. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden regulatorischen Rahmens auf nationaler und internationaler Ebene. Für Unternehmen bedeutet dies einen deutlichen Anstieg der Compliance-Anforderungen, zugleich schafft die neue Systematik jedoch mehr Rechtssicherheit und trägt zur Harmonisierung der steuerlichen Behandlung von Kryptotransaktionen bei.
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