Steuerliche Forschungszulage im Überblick

Unternehmen können für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsprojekte eine steuerliche Forschungszulage erhalten, wenn die Projekte bestimmte Kriterien wie Neuartigkeit, Risiko und planmäßiges Vorgehen erfüllen. Leider sind die Möglichkeiten oft unübersichtlich.

Die steuerliche Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument, das Unternehmen in Deutschland steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) bietet. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen mit der steuerlichen Forschungszulage ihr wirtschaftliches Wachstum stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde die steuerliche Forschungszulage nochmals attraktiver ausgestaltet. Die Bescheinigungsstelle (BSFZ) gibt einen umfassenden Überblick über dieses Förderinstrument. 

Nachfolgend ein Überblick:

Vorteile der steuerlichen Forschungszulage
  • Branchenübergreifend, themenoffen und variabel in der Vorhabenlaufzeit
  • Förderung von Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung
  • Digitale Antragstellung ist jederzeit für laufende, geplante oder bereits abgeschlossene Vorhaben möglich
Besonderheit
  • Bei positiver Bescheinigung besteht ein Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage
  • Planbar, ohne Wettbewerb mit anderen Antragstellern und unabhängig von begrenzten Fördermitteln
Anspruchsberechtigte

Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland mit FuE-Vorhaben

Förderfähige Kosten
  • Arbeitslöhne (inkl. pauschaler Stundensätze für Eigenleistungen)
  • Auftragsforschung (60 % bzw. 70 % sind ansetzbar)
  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (ab 28.03.2024 und unter bestimmten Bedingungen)
  • Gemein- und Betriebskosten (für Vorhaben, die nach 31.12.2025 beginnen, pauschal 20 %)
Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr
  • 4 Mio. Euro (für Aufwendungen bis 27.03.2024)
  • 10 Mio. Euro (für Aufwendungen ab 28.03.2024 bis 31.12.2025)
  • 12 Mio. Euro (für Aufwendungen ab 01.01.2026)
Wie hoch ist die Forschungszulage?
  • Grundsätzlich 25 % der Bemessungsgrundlage
  • 35 % für KMU (für Aufwendungen ab 28.03.2024)
Antragsverfahren
  • Antrag auf Bescheinigung der Förderfähigkeit bei der BSFZ
  • Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
  • Antrag auf Bescheinigung im Voraus für bis zu drei volle Wirtschaftsjahre möglich
  • Rückwirkende Beantragung ist ebenfalls möglich (Antragstellung innerhalb der Festsetzungsfrist von vier Jahren)
Wichtige Kriterien für FuE-Projekte
  • Neuartigkeit (Gewinnung neuer Erkenntnisse)
  • Risiko (technisch-wissenschaftliche Risiken/ Unwägbarkeiten)
  • Planmäßigkeit (systematisches und planmäßiges Vorgehen)

Auf der Homepage der BSFZ finden Sie weitere Informationen.

Hinweis: Die steuerliche Forschungszulage ist ein wichtiges Instrument, um Innovationen in Unternehmen finanziell zu unterstützen. Unternehmen sollten laufende, geplante und auch bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte daraufhin prüfen, ob sie als Forschung und Entwicklung förderfähig sind. Entscheidend sind insbesondere Neuartigkeit, technische oder wissenschaftliche Unsicherheiten und ein systematisches Vorgehen. Da die Antragstellung auch rückwirkend möglich ist, können sich Förderchancen auch für vergangene Projekte ergeben. Sprechen Sie uns gerne an, um Fristen, Bemessungsgrundlagen und Nachweisanforderungen richtig einzuordnen! 

Ansprechpartner

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