Neuer Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start‑ups“ in Baden‑Württemberg gestartet

Seit Januar 2026 können etablierte Unternehmen aus Baden‑Württemberg den neuen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start‑ups“ bei der L‑Bank beantragen.

Mit dieser Förderlinie stärkt das Wirtschaftsministerium gezielt die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und innovativen Start-ups. Während der Mittelstand Erfahrung, Produktionskapazitäten und Marktkompetenz einbringt, ergänzen Start-ups diese mit digitalen Fähigkeiten, neuen Technologien und Gründungsdynamik. Von dieser Verbindung profitieren beide Seiten nachhaltig.

Förderrahmen im Überblick

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der gewerblichen Wirtschaft oder den freien Berufen mit Sitz in Baden‑Württemberg. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro aufweisen. Die Förderung umfasst bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 20.000 Euro pro Projekt. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben, bei denen Produkte oder Dienstleistungen von Start‑ups erworben werden – sei es zur Optimierung innerbetrieblicher Prozesse oder zur Entwicklung neuer Produkte und Services.

Hinweis: Die Anträge können bequem online über das Förderportal der L-Bank eingereicht werden. Mit diesem Angebot ergänzt Baden-Württemberg die seit 2008 bestehende Innovationsgutscheinförderung, durch die bereits rund 6.000 Projekte mit insgesamt etwa 49 Mio. Euro unterstützt wurden. Gerne beraten wir Sie! 

Ansprechpartner

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