Modernisierte EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung treten in Kraft

Zum 01.06.2026 sind in der Europäischen Union neue, modernisierte Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in Kraft getreten. Die zugrunde liegende Richtlinie zielt darauf ab, Korruption EU-weit wirksamer zu verhindern, aufzudecken und zu ahnden und zugleich einheitlichere rechtliche Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten zu schaffen.

Kern der Neuregelung ist die Harmonisierung zentraler Straftatbestände. Künftig gelten in allen EU-Staaten vergleichbare Definitionen von Korruptionsdelikten wie Bestechung, Unterschlagung, missbräuchliche Einflussnahme, rechtswidrige Amtsausübung, Behinderung der Justiz und korruptionsbedingte Bereicherung. Ergänzend werden Mindeststandards für strafrechtliche Sanktionen eingeführt, die für Einzelpersonen und Unternehmen gleichermaßen gelten.

Klare politische Botschaft zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, betonte die Bedeutung der neuen Regelungen. Korruption untergrabe demokratische Strukturen und gefährde die Sicherheit in Europa. Die Richtlinie sei daher ein zentraler Bestandteil des europäischen Engagements für Rechtsstaatlichkeit und solle ein klares Signal setzen, dass Missbrauch des öffentlichen Vertrauens konsequent verfolgt wird.

Teil einer umfassenden EU-Anti-Korruptionsstrategie

Die neuen Vorschriften sind Teil einer umfassenderen europäischen Agenda zur Korruptionsbekämpfung. Diese ist in den Politischen Leitlinien der Kommission für den Zeitraum 2024–2029 verankert und umfasst neben der Richtlinie auch eine weitergehende EU-Strategie.

In diesem Zusammenhang läuft noch bis zum 06.07.2026 eine öffentliche Konsultation, mit der Beiträge für die weitere Ausgestaltung der Maßnahmen eingeholt werden sollen.

Hinweis: Mit dieser Richtlinie stärkt die EU ihre gemeinsamen Standards im Kampf gegen Korruption und setzt auf mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Durchsetzungskraft im Binnenmarkt.

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