Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 eine weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer bis zum 31.12.2026 auf maximal 24 Monate ausgedehnt.

Die bisherige Regelung läuft zum Jahresende aus. Mit der neuen Verordnung bestätigt die Bundesregierung die Verlängerung. Betriebe, die aktuell eine Bezugsdauer von zwölf Monaten oder mehr aufweisen, können Kurzarbeit über den 31.12.2025 hinaus fortführen.

Chance für Qualifizierung nutzen

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber profitieren von dieser Maßnahme. Sie haben die Möglichkeit, ihre eingearbeitete Belegschaft zu halten und bei verbesserter Lage die Produktion zügig hochzufahren. In Zeiten von Arbeitsausfällen kann und sollte die Zeit für die Weiterbildung genutzt werden. Insbesondere der Erwerb digitaler Kompetenzen sowie die Aneignung von Kenntnissen im Umgang mit KI sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung, um den Strukturwandel erfolgreich zu meistern.

Kurzarbeit – bewährtes Instrument in Krisenzeiten

Kurzarbeit hat sich in früheren Krisen als verlässliches Mittel und Alternative zu Entlassungen erwiesen. Beschäftigte behalten ihren Job, der Einkommensverlust wird teilweise ausgeglichen. Kinderlose erhalten 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 %.

Auch aktuell nutzen viele Unternehmen dieses Instrument. Ohne die Verlängerung der Kurzarbeit drohten in den kommenden Monaten erhebliche Personalabbauten. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten schafft die Bundesregierung mit der Verordnung Stabilität.

Hinweis: Die neue Regelung gilt bis zum 31.12.2026. Danach soll wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten greifen.

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