Geltungsdauer des DRSC Anwendungshinweis AH 5 zu DRS 20 verlängert

Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des DRSC hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 die Änderung des Anwendungshinweises DRSC-AH 5 zu DRS 20 verabschiedet.

Der entsprechende Änderungsentwurf wurde am 30.01.2026 veröffentlicht und konnte bis zum 02.03.2026 kommentiert werden. Gegenstand der Änderung ist die Verlängerung der Geltungsdauer von AH 5 um ein Jahr.

AH 5 behandelt zum einen die Wechselwirkung der in DRS 20 festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS. Zudem beantwortet AH 5 die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr des betreffenden Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.

Der vom GFA genehmigte Text der Änderung ist – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen – als sogenannter Near-Final-Draft öffentlich verfügbar.

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