Geltungsdauer des DRSC Anwendungshinweis AH 5 zu DRS 20 verlängert
Der entsprechende Änderungsentwurf wurde am 30.01.2026 veröffentlicht und konnte bis zum 02.03.2026 kommentiert werden. Gegenstand der Änderung ist die Verlängerung der Geltungsdauer von AH 5 um ein Jahr.
AH 5 behandelt zum einen die Wechselwirkung der in DRS 20 festgelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung mit den Berichtsanforderungen der ESRS. Zudem beantwortet AH 5 die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr des betreffenden Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten.
Der vom GFA genehmigte Text der Änderung ist – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen – als sogenannter Near-Final-Draft öffentlich verfügbar.
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