Gründungsaktivität steigt bundesweit

Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Gründungsbereitschaft in Deutschland regional breit zunimmt. Besonders wirtschaftsstarke Ballungsräume bleiben attraktiv, zugleich gewinnen neue Regionen deutlich an Dynamik.

Die Zahl neuer unternehmerischer Initiativen ist 2025 in nahezu allen Bundesländern gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Regionenranking des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hervor, das am 27.07.2026 veröffentlicht wurde.

Landkreis München übernimmt die Spitze

Die meisten neuen Gewerbe je 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter wurden 2025 im Landkreis München angemeldet. Damit verdrängt die Region den bisherigen Spitzenreiter Leverkusen auf Platz zwei. Es folgen der Landkreis Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Baden-Baden und Offenbach am Main. Der sogenannte NUI-Indikator erfasst neben klassischen Gewerbeanmeldungen auch Kleingewerbe, Betriebsübernahmen, Unternehmenszuzüge und gewerbliche Nebentätigkeiten. Da der Wert auf die erwerbsfähige Bevölkerung bezogen wird, beeinflusst auch deren Entwicklung das Ranking.

Neue Regionen unter den Top 20

Neu in der Spitzengruppe sind unter anderem Memmingen, Marburg-Biedenkopf, Bad Tölz-Wolfratshausen, Mettmann, Ostholstein und der Hochtaunuskreis. Nicht mehr vertreten sind dagegen Berlin, Köln, Düsseldorf, Rosenheim, Kempten sowie die Landkreise Nordfriesland und Garmisch-Partenkirchen. Bayern stellt mit sieben Kreisen und kreisfreien Städten die meisten Regionen in den Top 20. Besonders stark ist der Großraum München vertreten. Aus Hessen kommen fünf Regionen, vor allem aus dem Umfeld von Frankfurt am Main. Nordrhein-Westfalen ist mit Essen, Leverkusen und dem Kreis Mettmann präsent.

Auf Länderebene führt Berlin weiterhin vor Hamburg, obwohl die Gründungsaktivität in der Hansestadt zurückging. Neben Hamburg verzeichnete nur Bremen keinen Zuwachs. Besonders deutlich stiegen die unternehmerischen Initiativen in Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Thüringen und im Saarland.

Hinweis: Wer ein Gewerbe gründet oder eine nebenberufliche Tätigkeit aufnimmt, sollte die steuerlichen und rechtlichen Pflichten frühzeitig klären. Dazu gehören insbesondere die steuerliche Anmeldung, die Wahl der passenden Rechtsform und die Prüfung möglicher Genehmigungen. Auch bei einer Betriebsübernahme oder einem Standortwechsel können unterschiedliche Melde- und Steuerfolgen entstehen. Eine frühzeitige Beratung hilft, Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und spätere Korrekturen zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie! 

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