EU-Rechtsausschuss legt Position zum EU-Nachhaltigkeitspaket fest

Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat am 13.10.2025 seine finale Position zur Änderung der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie beschlossen.

Das Paket ist Teil des ersten Omnibus-Pakets der Kommission und soll die Wettbewerbsfähigkeit in Europa stärken sowie bürokratische Lasten reduzieren.

Änderungen gegenüber dem Entwurf

Im ursprünglichen Entwurf war eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro vorgesehen. Nach der nun verabschiedeten Position des JURI-Ausschusses soll diese Berichtspflicht erst ab 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 450 Mio. Euro gelten.

Für die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht (CSDDD) sollen künftig Schwellenwerte von 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz maßgeblich sein.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich in der Plenarwoche vom 20. bis 23.10.2025 über den Vorschlag abstimmen. Bei Zustimmung beginnen anschließend die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.