EU-Rechtsausschuss legt Position zum EU-Nachhaltigkeitspaket fest
Das Paket ist Teil des ersten Omnibus-Pakets der Kommission und soll die Wettbewerbsfähigkeit in Europa stärken sowie bürokratische Lasten reduzieren.
Änderungen gegenüber dem Entwurf
Im ursprünglichen Entwurf war eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro vorgesehen. Nach der nun verabschiedeten Position des JURI-Ausschusses soll diese Berichtspflicht erst ab 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 450 Mio. Euro gelten.
Für die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht (CSDDD) sollen künftig Schwellenwerte von 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz maßgeblich sein.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament wird voraussichtlich in der Plenarwoche vom 20. bis 23.10.2025 über den Vorschlag abstimmen. Bei Zustimmung beginnen anschließend die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission.
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