IAS 28 Wer künftig zum Fair Value bilanzieren darf

Der IASB will für mehr Klarheit bei der Bilanzierung von Beteiligungen sorgen. Ein neuer Entwurf präzisiert, welche Unternehmen die Fair-Value-Option nach IAS 28 anwenden dürfen. Hintergrund sind Unsicherheiten in der Praxis, insbesondere im Zusammenspiel mit den neuen Vorgaben aus IFRS 18.

Das IASB hat am 19.02.2026 den Entwurf des Änderungsstandards Amendments to the Fair Value Option for Investments in Associates and Joint Ventures (vorgeschlagene Änderungen an IAS 28) veröffentlicht. Dieser Entwurf schlägt eine Änderung der §§ 18 und 19 von IAS 28 vor, um klarzustellen, dass ein Unternehmen, dessen Hauptgeschäftstätigkeit darin besteht, in bestimmte Arten von Vermögenswerten zu investieren (wie in § 49(a) von IFRS 18 dargelegt), berechtigt ist, die Fair-Value-Option in IAS 28 zu wählen. Darüber hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) informiert.

Neue Regeln für Investitionsunternehmen

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen zurück auf den Hinweis verschiedener Stakeholder über die unterschiedliche Anwendung der Anforderungen für die Fair-Value-Option in IAS 28 und die Auswirkungen dieser Unterschiede auf die Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS 18. Daher soll klargestellt werden, welche Unternehmen berechtigt sind, Investitionen unter Verwendung der Fair-Value-Option in IAS 28 zu bewerten. Dies ist besonders wichtig, da immer mehr Unternehmen im Rahmen der Umsetzung von IFRS 18 erwägen, diese Option zu wählen. 

IFRS 18 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Das IASB plant daher, entsprechende Änderungen an IAS 28 bis Mitte 2026 abzuschließen.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 20.04.2026 an das IASB übermittelt werden.

Hinweis: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen unter die investitionsbezogene Hauptgeschäftstätigkeit im Sinne der neuen Klarstellung fällt. Gerade im Hinblick auf die ab 2027 verpflichtende Anwendung von IFRS 18 kann die Wahl der Fair-Value-Option erhebliche Auswirkungen auf Ergebnisdarstellung, Kennzahlen und Kommunikation mit Investoren oder Kreditgebern haben. Analysieren Sie die Auswirkungen auf Covenants, interne Steuerungsgrößen und steuerliche Folgewirkungen. Eine rechtzeitige Simulation verschiedener Bewertungsoptionen schafft strategischen Handlungsspielraum und vermeidet spätere Umstellungseffekte. Gerne beraten wir Sie! 

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.