CSRD: Abschluss der Trilogverhandlungen
Bereits am 10.12.2025 hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) angekündigt, dem Ergebnis ebenfalls zuzustimmen. Die Trilog-Verhandlungen gelten damit als abgeschlossen. Die neuen Regelungen können nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Historischer Hintergrund
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU begann mit der Non‑Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014, die große, kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Veröffentlichung nicht-finanzieller Informationen verpflichtete. Mit dem Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Paket 2022 sollten die Vorgaben erweitert und präzisiert werden. Das Substance Proposal, Teil des Omnibus-I-Pakets vom 26.02.2025, zielt auf eine Entlastung der Unternehmen ab, indem es Schwellenwerte anhebt und die Berichtspflichten auf wesentliche Fälle fokussiert.
Eckpunkte des Substance Proposal
Das Substance Proposal bildet den Kern der aktuellen Reform und definiert die neuen Schwellenwerte sowie die zentralen Änderungen in den Berichtspflichten für Unternehmen. Es umfasst Änderungen in mehreren EU-Richtlinien:
- Bilanzrichtlinie/CSRD: Berichtspflichtig sind künftig Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Jahresumsatz.
- CSDDD: Gilt für Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz.
Hinweis: Separat vom Substance Proposal wurde die Verschiebung des CSRD- und CSDDD-Zeitrahmens („Stop‑the‑Clock“-Richtlinie) beschlossen. Diese wurde bereits als Richtlinie (EU) 2025/794 im Amtsblatt veröffentlicht.
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