Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu
Ziel des Gesetzes ist es, Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beseitigen. Bisher konnten Anbieter ohne tarifvertragliche Arbeitsbedingungen aufgrund ihrer niedrigeren Personalkosten günstigere Angebote abgeben. Dies führte laut dem Gesetzgeber zu Wettbewerbsverzerrungen. Mit dem Tariftreuegesetz soll der Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Gleichzeitig entfallen für bislang nicht tarifgebundene Unternehmen die ökonomischen Anreize, auf Tarifbindung zu verzichten.
Anwendungsbereich
Auf Bundesebene erfasst das Gesetz Bau- und Dienstleistungsaufträge ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gilt die Regelung hingegen erst ab einem Schwellenwert von 100.000 Euro. Lieferverträge sowie Vergaben der Bundeswehr sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Begrenzung des Verwaltungsaufwands
Nach Angaben der Bundesregierung sollen bürokratische Anforderungen, Nachweispflichten und Kontrollmechanismen auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt bleiben. Das Tariftreueversprechen kann im Rahmen des Vergabeverfahrens in vereinfachter Form abgegeben werden.
Hinweis: Das Gesetz tritt, nach seiner Ausfertigung und Verkündung, überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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