EU Inc.: Digitale Unternehmensgründung und steuerliche Vereinfachung im EU‑Binnenmarkt

Mit dem Vorschlag zur Einführung der „EU Inc.“ verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union deutlich zu vereinfachen.

Aktuell sehen sich Unternehmen bei grenzüberschreitender Expansion mit bis zu 27 unterschiedlichen Rechtsordnungen und einer Vielzahl paralleler Melde‑ und Registrierungspflichten konfrontiert. Die EU Inc. soll als freiwillige europäische Gesellschaftsform – häufig „als „28. Regime“ bezeichnet – neben die bestehenden nationalen Rechtsformen treten und einen einheitlichen, vollständig digitalen Rechtsrahmen für die Gründung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Unternehmen innerhalb der EU schaffen. Neben gesellschaftsrechtlichen Erleichterungen stehen insbesondere die digitale und steuerliche Vereinfachung und eine bessere Verzahnung mit bestehenden steuerlichen Initiativen der EU im Mittelpunkt des Konzepts.

Automatisierte Übermittlung von Unternehmensdaten an Finanzbehörden

Ein zentrales Merkmal der EU-Inc. ist die vollständig digitale Unternehmensgründung. Der Registrierungsprozess erfolgt über ein standardisiertes, EU-weit einheitliches Verfahren. Bereits im Zuge der Gründung werden sämtliche grundlegenden Unternehmensdaten, etwa zu Gesellschaft, Sitz, Geschäftsführung und wirtschaftlich Berechtigten, zentral erfasst.

Diese Daten werden anschließend automatisch an die zuständigen nationalen Finanzbehörden übermittelt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern, insbesondere der Steuer‑Identifikationsnummer (TIN) sowie der Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer (USt‑IdNr.), ohne dass gesonderte Anträge oder parallele Registrierungsverfahren erforderlich sind.

Damit entfällt ein bislang typischer Medienbruch zwischen Handels‑ bzw. Unternehmensregistern und Steuerbehörden. Die steuerliche Erfassung wird integraler Bestandteil der Gründung und nicht – wie bislang häufig – ein nachgelagerter, eigenständiger Prozess. Für Unternehmen bedeutet dies insbesondere:

  • kürzere Gründungszeiten
  • reduzierte administrative Abstimmung mit mehreren Behörden
  • geringere Risiken durch verspätete oder fehlerhafte Meldungen

Once‑Only‑Prinzip

Die EU Inc. folgt konsequent dem Once-Only-Prinzip, das von der EU bereits seit mehreren Jahren als Leitidee für die digitale Verwaltung verfolgt wird. Unternehmen müssen relevante Informationen nur einmal bereitstellen. Diese können anschließend von berechtigten öffentlichen Stellen auf EU- und Mitgliedstaatsebene genutzt werden.

Gerade für Unternehmen mit Präsenz in mehreren Mitgliedstaaten stellt dies einen erheblichen Fortschritt dar. Bisher erfordern nationale Regelungen häufig identische oder sehr ähnliche Angaben in unterschiedlichen Formaten, Sprachen und Fristen. Mit der EU Inc. sollen

  • Mehrfachmeldungen vermieden,
  • Übersetzungs‑ und Formalkosten reduziert und
  • administrative Abläufe vereinheitlicht werden.

Das Once‑Only‑Prinzip trägt damit nicht nur zur Effizienzsteigerung bei, sondern erhöht auch die Rechtssicherheit, da widersprüchliche oder inkonsistente Meldungen künftig seltener auftreten sollen.

Zusammenspiel mit BEFIT

Die EU Inc. ist nicht isoliert zu betrachten, sondern Teil eines größeren europapolitischen Konzepts zur Stärkung des Binnenmarkts. Von besonderer Relevanz ist dabei das Zusammenspiel mit dem BEFIT-Framework (Business in Europe: Framework for Income Taxation).

BEFIT verfolgt das Ziel, für international tätige Unternehmensgruppen innerhalb der EU eine einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage einzuführen. Anstelle unterschiedlicher nationaler Gewinnermittlungsregeln sollen alle Konzerngesellschaften ihre steuerlichen Ergebnisse nach gemeinsamen Vorgaben berechnen. Diese Ergebnisse werden anschließend auf Gruppenebene zusammengeführt.

Die EU Inc. kann dabei als geeignete gesellschaftsrechtliche Hülle dienen, da sie von Anfang an auf EU-weite Tätigkeit, einheitliche Prozesse und digitale Schnittstellen ausgelegt ist. Dadurch greifen Gesellschafts- und Steuerrecht stärker ineinander als bei rein nationalen Rechtsformen.

Grenzüberschreitender Verlustausgleich als steuerlicher Vorteil

Ein besonders praxisrelevanter Bestandteil von BEFIT ist der grenzüberschreitende Verlustausgleich. Verluste einzelner Konzerngesellschaften können mit Gewinnen anderer Gesellschaften innerhalb der EU verrechnet werden, da die steuerlichen Ergebnisse zunächst zu einer konsolidierten Bemessungsgrundlage zusammengeführt werden.

Gerade bei der Expansion in neue Märkte kann dieser grenzüberschreitende Verlustausgleich die Steuerbelastung in der Aufbauphase senken und Liquidität sichern. Die EU Inc. bietet hierfür eine passende gesellschaftsrechtliche Struktur, da sie von Beginn an auf EU‑weite Tätigkeit ausgelegt ist und administrative Hürden zwischen nationalen Systemen reduziert.

Strategische Bedeutung für den Binnenmarkt

Zusammen zielen EU Inc. und BEFIT darauf ab, die strukturellen Nachteile des europäischen Binnenmarkts gegenüber großen, einheitlichen Wirtschaftsräumen, wie den USA, abzubauen. Während nationale Regelungen weiterhin bestehen bleiben, bietet die EU Inc. Unternehmen eine zusätzliche Option, die eine Skalierung innerhalb der EU erleichtert, administrative Komplexität reduziert und steuerliche Rahmenbedingungen transparenter macht.

Dies kann sich besonders für wachstumsorientierte Unternehmen, Unternehmensgruppen und international tätige Mittelständler langfristig als attraktiver Weg erweisen.

Hinweis: Ob und in welchem Umfang Unternehmen diese neue Gesellschaftsform nutzen werden, hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung, der Akzeptanz in den Mitgliedstaaten und der weiteren Entwicklung von BEFIT ab. Die europäische Kommission hofft, noch im Jahre 2026 eine Einigung zu erzielen, womit Neugründungen dann ab dem Jahre 2027 erfolgen könnten. Die EU Inc. ist ein weiterer Schritt hin zu einem funktionaleren und unternehmensfreundlicheren Binnenmarkt. Gerne beraten wir Sie! 

Ansprechpartner

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Hartmut-Wolfgang Strecka

Partner, Steuerberater, Rechtsanwalt, lic. oec HSG, LL.M.

Frankfurt am Main

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