Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG: Informationsblatt veröffentlicht

Das BMF hat am 24.10.2025 ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG veröffentlicht.

Mit dem Informationsblatt werden Unternehmer über die Kriterien informiert, die für das Vorliegen begünstigter Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind.

Umsatzsteuerbefreiung für wissenschaftliche und belehrende Veranstaltungen

Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Dabei kann auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung als Schul- oder Hochschulunterricht gelten.

Neuregelung der Bildungsleistungen im Umsatzsteuerrecht

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG reformiert und somit an die Vorgaben des Unionsrechts angepasst. Die Vorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG blieb hingegen unverändert, obwohl auch sie nicht vollständig unionsrechtskonform ist. 

Um eine Angleichung an das EU-Recht zu erreichen, hat das BMF nun den Anwendungsbereich der Norm mithilfe eines Informationsblatts eingeschränkt. Durch untergesetzliche Kriterien sollen damit insbesondere Leistungen ausgeschlossen werden, die vorwiegend der Freizeitgestaltung dienen.

Hinweis: Die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien sind nicht auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen anzuwenden. 

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