Überarbeitete IDW-Stellungnahme IDW RS FAB 15 veröffentlicht
Die handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und THG-Quoten wurde vom IDW umfassend überarbeitet. Die ursprüngliche Stellungnahme aus dem Jahr 2006 – damals noch unter der Bezeichnung IDW RS HFA 15 veröffentlicht – konnte die inzwischen stark veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen und Mechanismen im europäischen Emissionshandel nicht mehr angemessen abbilden. Eine Aktualisierung war daher notwendig.
Inhalte der neuen Stellungnahme
Die aktualisierte Stellungnahme behandelt die Bilanzierung europäischer Emissionsberechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), nationaler Emissionszertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten). Damit liefert IDW RS FAB 15 eine umfassende Grundlage für Unternehmen, die Emissionsrechte bilanzieren müssen.
TEHG-Emissionsberechtigungen
Für TEHG-Emissionsberechtigungen wurden die bisherigen Regelungen im Wesentlichen beibehalten und an mehreren Stellen präzisiert. Dabei wird weiterhin zwischen staatlich unentgeltlich zugeteilten und entgeltlich erworbenen Berechtigungen unterschieden. Für den Bilanzausweis ist entscheidend, ob die Berechtigungen zur eigenen Nutzung im Produktionsprozess dienen oder für den Verkauf bestimmt sind.
Unentgeltlich zugeteilte Berechtigungen können entweder mit einem Wert von null beziehungsweise einem Erinnerungswert oder alternativ mit einem vorsichtig geschätzten Zeitwert angesetzt werden. Bei einem Zeitwertansatz ist zusätzlich ein Sonderposten auf der Passivseite zu bilden. Da die Abgabeverpflichtung zum Bilanzstichtag in ihrer Höhe meist noch ungewiss ist, wird hierfür regelmäßig eine Rückstellung gebildet.
Nationale Emissionszertifikate (BEHG)
Nationale Emissionszertifikate nach dem BEHG werden – anders als TEHG-Berechtigungen – nicht kostenlos zugeteilt. Inverkehrbringer von Kraft- und Heizstoffen sind zum Erwerb dieser Zertifikate verpflichtet. Die Bilanzierung folgt weitgehend den Grundsätzen für entgeltlich erworbene TEHG-Berechtigungen. Zum 01.01.2027 sollen die nationalen Zertifikate voraussichtlich in den europäischen Emissionshandel überführt werden.
THG-Quoten
Auch Treibhausgasminderungsquoten werden in der neuen Stellungnahme aufgegriffen. Sie entstehen beispielsweise durch das Inverkehrbringen von Biokraftstoffen, das Halten eines Elektrofahrzeugs oder den Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. THG-Quoten gelten handelsrechtlich als unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und können mit einem Erinnerungswert oder einem vorsichtig geschätzten Zeitwert bilanziert werden.
Die bilanzielle Behandlung hängt zudem davon ab, ob der Bilanzierende sowohl Quotenberechtigter als auch Quotenverpflichteter ist. Ist dies nicht der Fall oder ist das eigene Quotenkontingent nicht ausreichend, können auch entgeltlich erworbene THG-Quoten relevant werden.
Hinweis: IDW RS FAB 15 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist jedoch zulässig.
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