Überarbeitete ESRS 2026 veröffentlicht

Am 21.09.2026 wurden die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS 2026) sowie der neue, freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard (Voluntary Standard, VS) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Nachdem die Europäische Kommission die entsprechenden delegierten Verordnungen am 03.07.2026 verabschiedet hatte und weder das Europäische Parlament noch der Rat der Europäischen Union innerhalb der vorgesehenen Prüfungsfrist Einwände erhoben haben, treten die Regelungen nun planmäßig in Kraft.

Die Reform bringt für Unternehmen erhebliche Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gleichzeitig soll die Qualität und Vergleichbarkeit der offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen erhalten bleiben.

Hintergrund: Vereinfachung der ESRS im Rahmen des Omnibus-Pakets

Die ESRS bilden die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und regeln die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG), beispielsweise zu Klimawandel, Biodiversität, Menschenrechten und Unternehmensführung.

Die Überarbeitung der ESRS ist Teil des sogenannten Omnibus-I-Pakets der Europäischen Union. Das Ziel besteht darin, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, ohne dabei die Informationsbedürfnisse von Investoren, Finanzinstituten und anderen Stakeholdern aus den Augen zu verlieren.

Was ändert sich durch die ESRS 2026?

Die neuen Standards wurden umfassend überarbeitet und deutlich verschlankt. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 % 
  • Verringerung der gesamten Berichtsanforderungen um über 70 % 
  • Klarere und kürzere Standardtexte 
  • Vereinfachung der Wesentlichkeitsanalyse 
  • Zusätzliche Erleichterungen und Übergangsregelungen 
  • Verbesserte Interoperabilität mit internationalen Nachhaltigkeitsstandards und anderen EU-Regelwerken

Nach Einschätzung der Europäischen Kommission können die Änderungen die Kosten der Nachhaltigkeitsberichterstattung um mehr als 30 % senken.

Neuer freiwilliger Nachhaltigkeitsstandard für kleinere Unternehmen

Parallel zu den ESRS wurde ein freiwilliger Nachhaltigkeitsstandard (Voluntary Standard, VS) eingeführt. Dieser richtet sich insbesondere an Unternehmen, die nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, jedoch Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten oder entsprechende Anfragen von Banken, Investoren, Kunden oder Geschäftspartnern erhalten.

Der Standard soll als einheitlicher und verhältnismäßiger Berichtsrahmen dienen und gleichzeitig kleinere Unternehmen vor übermäßigen Informationsanforderungen schützen. Zu diesem Zweck führt die Verordnung einen sogenannten „Value Chain Cap“ ein. Demnach dürfen Unternehmen, die nach den ESRS berichten müssen, von kleineren Unternehmen in ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette grundsätzlich keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen verlangen als der freiwillige Standard vorsieht.

Der freiwillige Standard folgt einem modularen Aufbau aus einem Basismodul und einem erweiterten Modul. Unternehmen können die Berichterstattung somit an ihre Größe, Ressourcen und Anforderungen anpassen.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind die Delegierten Verordnungen nun formell in Kraft getreten. Der freiwillige Standard kann grundsätzlich unmittelbar genutzt werden; die für den Value Chain Cap relevanten Regelungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Auch die überarbeiteten ESRS sind auf die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der reformierten CSRD ausgerichtet.

Hinweis: Unternehmen sollten die Veröffentlichung der ESRS 2026 zum Anlass nehmen, bestehende Berichtsprozesse zu überprüfen. Für viele berichtspflichtige Unternehmen reduziert sich der Umfang der Offenlegungspflichten, während die Qualität der Wesentlichkeitsanalyse und die Fokussierung auf tatsächlich wesentliche Nachhaltigkeitsthemen weiter an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig sollten kleinere Unternehmen prüfen, ob sie den neuen freiwilligen Standard künftig als strukturierten Rahmen für die Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsleistungen nutzen können. Gerne beraten wir Sie! 

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