EU-Kommission: Aktualisierter Generator für das öffentliche Country-by-Country Reporting veröffentlicht

Am 25.09.2026 hat die Europäische Kommission eine überarbeitete Version ihres Report-Generators für das öffentliche Country-by-Country Reporting (pCBCR) bereitgestellt. Das Tool unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichte über Ertragsteuerinformationen im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF).

Unternehmen, die den Vorgaben des öffentlichen Country-by-Country-Reportings (pCBCR) unterliegen, müssen steuerliche Informationen nicht nur länderbezogen offenlegen, sondern auch in einem vorgeschriebenen digitalen Format bereitstellen. Mit dem Update wurden insbesondere technische Anpassungen, Verbesserungen der Taxonomie sowie Rückmeldungen aus der bisherigen Anwendungspraxis berücksichtigt.

Unterstützung bei der digitalen Berichterstattung

Mithilfe des aktualisierten Report-Generators können Unternehmen die erforderlichen Angaben zur Ertragsteuerberichterstattung im vorgeschriebenen XHTML-/iXBRL-Format erstellen. Das Tool ist Teil des pCBCR-Projekts der Europäischen Kommission und soll Unternehmen bei der technischen Umsetzung der europäischen Berichtspflichten unterstützen. Neben dem Generator werden eine einheitliche Taxonomie sowie ergänzende Anwendungshinweise bereitgestellt.

Anpassungen nach Review-Prozess

Die Überarbeitung basiert auf den Erkenntnissen eines seit Anfang 2026 durchgeführten Konsultations- und Prüfungsverfahrens. In dessen Rahmen wurden Rückmeldungen von Unternehmen, Fachanwendern und weiteren Stakeholdern ausgewertet. Ziel der Anpassungen ist es, die Praxistauglichkeit des Report-Generators zu erhöhen und gleichzeitig die Qualität sowie die Einheitlichkeit der veröffentlichten Berichte zu verbessern.

Hinweis: Unternehmen, die von den pCBCR-Vorgaben betroffen sind, sollten ihre bestehenden Berichtsprozesse und technischen Systeme frühzeitig auf die Anforderungen des XHTML-/iXBRL-Formats abstimmen und die aktuellen Vorgaben der EU-Kommission berücksichtigen. Gerne beraten wir Sie! 

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