ESMA setzt Prüfungsschwerpunkte für 2026 fest
Die Schwerpunkte sollen bei der Erstellung ihrer Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen und gleichzeitig eine einheitliche Anwendung der europäischen Vorgaben fördern.
Schwerpunkte bei IFRS-Abschlüssen
Für die Finanzberichterstattung nach IFRS legt die ESMA den Fokus insbesondere auf:
- die Auswirkungen geopolitischer Risiken und Unsicherheiten auf die Finanzberichterstattung,
- die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen sowie
- Maßnahmen zur Schuldenrestrukturierung.
Fokus auf Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erwartet die ESMA insbesondere eine sachgerechte und nachvollziehbare Wesentlichkeitsanalyse, eine konsistente Verknüpfung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) mit Strategien, Maßnahmen, Zielen und relevanten Kennzahlen.
Anforderungen an die digitale Berichterstattung.
Auch die digitale Berichterstattung im European Single Electronic Format (ESEF) bleibt ein Schwerpunkt. Die ESMA weist dabei insbesondere auf häufig festgestellte Fehler bei der Einreichung von ESEF-Berichten hin, beispielsweise bei der Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Wesentlichkeit bleibt zentraler Maßstab
Zugleich bekräftigt die ESMA ihr Ziel, regulatorische Anforderungen zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Unverändert hohe Bedeutung misst sie jedoch dem Grundsatz der Wesentlichkeit bei. Unternehmen sollen sicherstellen, dass veröffentlichte Marktinformationen für Investoren relevant, aussagekräftig und verständlich sind.
Darüber hinaus veröffentlichte die ESMA den 31. Auszug aus der EECS-Datenbank (European Enforcers Coordination Sessions). Dieser enthält aktuelle Durchsetzungsentscheidungen zur Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards sowie der ESMA-Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM).
Hinweis: Börsennotierte Unternehmen sollten die veröffentlichten Prioritäten frühzeitig in ihre Abschluss- und Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 einbeziehen. Auch Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsorgane sind angehalten, die genannten Schwerpunkte unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit und der individuellen Unternehmenssituation zu beachten. Gerne beraten wir Sie!
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