Geldwäsche: AMLA finalisiert wichtige Standards für den Privatsektor
Die Standards konkretisieren wesentliche Anforderungen der neuen EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) und sollen für mehr Klarheit und Einheitlichkeit bei der Umsetzung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention in der Europäischen Union sorgen.
Einheitliche Vorgaben für Unternehmen und Verpflichtete
Mit den neuen Standards schafft die AMLA einen gemeinsamen Rahmen für Unternehmen, Finanzinstitute und weitere nach dem Geldwäscherecht Verpflichtete. Ziel ist es, die Anforderungen an Präventionsmaßnahmen europaweit zu harmonisieren und gleichzeitig einen risikobasierten Ansatz zu gewährleisten.
Die technischen Standards betreffen insbesondere drei Bereiche:
- Geschäftsbeziehungen und gelegentliche Transaktionen: Klärung, wie laufende Geschäftsbeziehungen von Einzeltransaktionen abzugrenzen sind und wann mehrere Transaktionen als zusammenhängend gelten.
- Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Customer Due Diligence): Festlegung der Informationen, die Unternehmen erheben und überprüfen müssen, einschließlich Vorgaben für digitale Identifizierungsverfahren, Fernidentifizierung sowie die Prüfung politisch exponierter Personen (PEPs).
- Gruppenweite Compliance-Anforderungen: Mindeststandards für Governance, Risikomanagement, interne Kontrollen und den sicheren Informationsaustausch innerhalb von Unternehmensgruppen
Nächster Schritt auf dem Weg zum EU-weiten Regelwerk
Die Standards wurden in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt und durch Konsultationen mit den Marktteilnehmern begleitet. Die finalen Entwürfe wurden nun an die Europäische Kommission übermittelt. Nach deren Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sollen die Regelungen grundsätzlich sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar werden. Für Fußballagenten und Profifußballvereine ist ein späterer Anwendungszeitpunkt vorgesehen.
Hinweis: Die neuen Standards konkretisieren zahlreiche bislang offen formulierte Anforderungen der EU-Geldwäscheverordnung und werden künftig maßgeblich bestimmen, wie Kundenprüfungen, Transaktionsüberwachung und konzernweite Compliance-Strukturen in der Praxis auszugestalten sind.
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