EU-Taxonomie ESMA und EBA schlagen Vereinfachungen bei der Berichterstattung vor
Im Fokus der Empfehlungen steht die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178, die Inhalt und Darstellung der nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung erforderlichen Angaben regelt. Ziel ist es, die bestehenden Anforderungen weniger komplex und in der praktischen Anwendung handhabbarer zu gestalten.
Weniger Komplexität bei den Taxonomieangaben
Für Nicht-Finanzunternehmen betreffen die Vorschläge unter anderem die Angaben zu den Betriebsausgaben (OpEx). Damit könnten sich künftig Änderungen bei einem zentralen Bestandteil der Taxonomie-Kennzahlen ergeben.
Den nun vorgelegten Empfehlungen war im Sommer 2026 eine öffentliche Konsultation vorausgegangen. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) beteiligte sich daran mit zwei Stellungnahmen. Weitere Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) stehen noch aus.
EU-Kommission plant Änderungen für 2027
Hintergrund der Initiative ist ein Auftrag der Europäischen Kommission an die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) vom März 2026. ESMA, EBA und EIOPA sollten prüfen, wie sich die Taxonomieberichterstattung nach Artikel 8 weiterentwickeln und insbesondere vereinfachen lässt.
Die Ergebnisse sollen in die weiteren Arbeiten der Europäischen Kommission einfließen. Für das erste Quartal 2027 ist ein delegierter Rechtsakt zur Änderung der Berichterstattung vorgesehen.
Für berichtspflichtige Unternehmen bleibt daher entscheidend, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten. Die Vorschläge von ESMA und EBA weisen zwar in Richtung einer Vereinfachung, für die konkrete Umsetzung sind jedoch die endgültigen Regelungen der Europäischen Kommission maßgeblich.
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