Tax Omnibus: German Tax Advisers fordern einfachere Regeln der Unternehmensbesteuerung
Die German Tax Advisers (GTA) sind ein Zusammenschluss der Bundessteuerberaterkammer KdöR (BStBK) und des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) auf EU-Ebene. Gemeinsam vertreten sie die Gesamtheit des deutschen Berufsstands gegenüber den EU-Institutionen.
Ausgangspunkt und Zielsetzung des Omnibus‑Pakets
Die German Tax Advisers begrüßen ausdrücklich die Initiative der EU‑Kommission, mit einem Omnibus‑Paket den Verwaltungsaufwand im Steuerrecht spürbar zu reduzieren.
Hintergrund ist das Ziel der Kommission, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen insgesamt um mindestens 25% und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35% zu senken. Im Bereich der direkten Besteuerung soll dies durch eine Straffung und Vereinfachung zentraler EU-Richtlinien erreicht werden. Aus Sicht der German Tax Advisers besteht hierfür grundsätzlich Bedarf. Zugleich sehen sie aber erheblichen Reform- und Präzisierungsbedarf, um echte Vereinfachungen, mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Harmonisierung im Binnenmarkt zu erreichen.
ATAD: Mehr Harmonisierung statt Mindestschutzniveau
Im Zentrum der Stellungnahme steht die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD). Zwar wird das Ziel, aggressive Steuerplanungspraktiken einzudämmen, ausdrücklich unterstützt. Kritisch sehen die German Tax Advisers jedoch das in Art. 3 verankerte Mindestschutzniveau, das den Mitgliedstaaten ermöglicht, die ATAD mit nationalen Verschärfungen umzusetzen. Dies stehe einer echten Harmonisierung des Binnenmarkts entgegen und führe zu Wettbewerbsverzerrungen, Überschneidungen von Besteuerungsrechten sowie einem erhöhten Risiko von Doppelbesteuerung und zusätzlichem Bürokratieaufwand. Statt eines Mindeststandards plädieren die German Tax Advisers für einen stärker abschließenden Regelungsansatz, bei dem Abweichungen nur noch gezielt und ausnahmsweise zugelassen werden.
Zinsschranke: Zielgerichtete Anwendung und Entlastung
Besonderen Anpassungsbedarf sehen die German Tax Advisers bei der Zinsschrankenregelung. Diese solle künftig auf konzerninterne Finanzierungen beschränkt werden, da gerade hier die relevanten Gestaltungsmöglichkeiten bestünden. Zudem sollte der vorgesehene Freibetrag verpflichtend und unionsweit einheitlich ausgestaltet werden, um Wettbewerbsnachteile einzelner Mitgliedstaaten zu vermeiden. Angesichts der prozyklischen Wirkung der Zinsschranke sprechen sich die German Tax Advisers zudem für Mechanismen aus, die wirtschaftliche Krisensituationen berücksichtigen, ohne neue Spielräume für steuerliche Gestaltung oder Wettbewerbsverzerrungen zu eröffnen.
Wegzugsbesteuerung: Vermeidung sachlich nicht gerechtfertigter Besteuerung
Auch bei der Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung sehen die German Tax Advisers Klarstellungsbedarf. Kritisiert wird, dass die ATAD bislang auch Konstellationen erfasst, in denen Vermögenswerte zwar nicht mehr einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind, aber weiterhin vollständig im bisherigen Mitgliedstaat der Besteuerung unterliegen. In solchen Fällen sollte die Entstrickungsbesteuerung ausdrücklich unterbleiben, da kein missbräuchlicher Sachverhalt vorliegt.
CFC‑Regeln und hybride Gestaltungen im Zusammenspiel mit Pillar 2
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die Vorschriften zu beherrschten ausländischen Unternehmen (CFC‑Regeln) sowie zu hybriden Gestaltungen. Für Unternehmensgruppen, die in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerungsrichtlinie (Pillar 2) fallen, halten die German Tax Advisers diese Regelungen weitgehend für entbehrlich. Die Mindestbesteuerung stelle bereits sicher, dass niedrig besteuerte Einkünfte einer effektiven Mindestbelastung unterliegen. Eine parallele Anwendung der CFC‑Regeln und der Vorschriften zu hybriden Gestaltungen könne daher zu unnötigem Mehraufwand und ungerechtfertigter Doppelbesteuerung führen. Die German Tax Advisers sprechen sich deshalb für eine Abschaffung dieser Regelungen für Pillar‑2‑Gruppen oder zumindest für klare Anrechnungs‑ und Vorrangregelungen aus.
Entlastung von KMU
Ein zentrales Anliegen der Stellungnahme ist die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese seien typischerweise nicht in komplexe grenzüberschreitende Steuervermeidungsstrukturen eingebunden, müssten aber dennoch die umfangreichen und komplexen ATAD‑Regelungen anwenden oder zumindest prüfen. Dies verursache erhebliche administrative und finanzielle Belastungen. Die German Tax Advisers fordern daher, KMU zumindest von der Zinsschranke, den CFC‑Regeln und den Vorschriften zu hybriden Gestaltungen auszunehmen.
Mutter‑Tochter‑Richtlinie: Bürokratieabbau und Digitalisierung
Auch bei der Mutter‑Tochter‑Richtlinie sehen die German Tax Advisers erhebliches Vereinfachungspotenzial. Insbesondere kritisieren sie umfangreiche Dokumentations‑ und Nachweispflichten, starre Listen zulässiger Gesellschaftsformen sowie unterschiedliche nationale Auslegungen. Vorgeschlagen werden die Abschaffung solcher Listen, die Nutzung eines zentralen EU‑Portals nach dem Once‑Only‑Prinzip und die Einführung einer Genehmigungsfiktion bei Untätigkeit der Behörden. Zudem sprechen sich die German Tax Advisers für den Abbau pauschaler GAAR‑Dokumentationspflichten aus; Missbrauchsprüfungen sollten nur noch im Verdachtsfall erfolgen.
Zins‑ und Lizenzgebühren‑Richtlinie sowie Steuer‑Fusions‑Richtlinie
Für die Zins‑ und Lizenzgebühren‑Richtlinie fordern die German Tax Advisers insbesondere eine Vereinfachung der Definition des wirtschaftlichen Eigentümers, die Einführung eines EU‑weiten Freistellungsportals sowie eine Harmonisierung der Beteiligungsschwellen mit der Mutter‑Tochter‑Richtlinie. Bei der Steuer‑Fusions‑Richtlinie setzen sie sich für eine Öffnung des Anwendungsbereichs gegenüber weiteren Gesellschaftsformen, einschließlich steuerlich transparenter Gesellschaften, sowie für eine präzisere Definition des Teilbetriebsbegriffs ein, um divergierende nationale Auslegungen zu vermeiden.
Streitbeilegung: Digitalisierung und stärkere Rechte der Steuerpflichtigen
Abschließend befassen sich die German Tax Advisers mit der Streitbeilegungsrichtlinie. Obwohl sich der Rechtsrahmen grundsätzlich bewährt habe, erschwerten komplexe Verfahren, Mehrfacheinreichungen, fehlende Digitalisierung und lange Verfahrensdauern den Zugang erheblich. Vorgeschlagen werden daher ein vollständig digitalisiertes EU‑Beschwerdeportal, klare Begriffsdefinitionen, einmalige Einreichungen nach dem Once‑Only‑Prinzip sowie die Einrichtung einer unabhängigen, ständigen EU‑Schiedsstelle mit verbindlichen Entscheidungsfristen. Zudem sollten die Rechte der betroffenen Steuerpflichtigen gestärkt und Verzugszinsen während laufender Streitbeilegungsverfahren ausgeschlossen werden.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.