Steuer- und Abgabenänderungen 2026: Das müssen Sie wissen
Die neuen Regelungen bringen nicht nur technische Anpassungen, sondern auch strukturelle Veränderungen mit sich – von höheren Beitragsbemessungsgrenzen bis hin zu neuen Vorgaben für die digitale Steuerverwaltung. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Punkte, um sich frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.
Einkommensteuer und Freibeträge
Ab 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro, wodurch sich die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage verändert. Der Spitzensteuersatz greift künftig erst ab einem Einkommen von rund 69.879 Euro. Außerdem werden die Kinderfreibeträge und das Kindergeld angepasst: Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro pro Kind und Monat, der Kinderfreibetrag steigt auf 3.414 Euro für Einzelveranlagte und 6.828 Euro für zusammen veranlagte Eltern. Auch die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen werden angehoben.
Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 01.01.2026 13,90 Euro brutto pro Stunde (zuvor 12,82 Euro brutto pro Stunde). Mit dieser Erhöhung hat die Bundesregierung eine entsprechende Empfehlung der sogenannten Mindestlohnkommission umgesetzt. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Minijob-Grenze von 556 Euro pro Monat auf 603 Euro pro Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 Euro.
Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Der Mindestlohn gilt unter anderem nicht für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Pflichtpraktikanten im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung oder eines Freiwilligendienstes, Absolventen eines freiwilligen Praktikums von bis zu drei Monaten, Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten, sowie grundsätzlich auch nicht für ehrenamtlich Tätige.
Pendler und Werbungskosten
Die Entfernungspauschale wird ausgeweitet: Ab 2026 gilt der erhöhte Satz von 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener mit langen Pendelstrecken wird entfristet.
Umsatzsteuer
Für die Gastronomie gilt künftig ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen. Getränke bleiben weiterhin mit 19 % besteuert.
Unternehmen, die ihre monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen nicht bis zum 10. des Folgemonats einreichen bzw. ihre Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen nicht bis zum 13. des Folgemonats leisten möchten, können bis zum 10.02.2026 einen Antrag auf eine sogenannte Dauerfristverlängerung für das Jahr 2026 stellen. Es ist eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung i.H. von einem Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres an das Finanzamt zu leisten.
Die Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. -zahlungen dürfen jeweils einen Monat später abgegeben bzw. gezahlt werden. Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlungen leisten. Die Höhe der jeweiligen Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung kann ab dem 01.01.2026 über ELSTER abgerufen werden. Die Sondervorauszahlung wird mit der Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember verrechnet.
Sozialversicherung und Abgaben
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erhöhen sich ebenfalls:
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf jährlich 69.750 Euro bzw. 5.812,50 Euro im Monat erhöht.
- Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2026 auf jährlich 77.400 Euro bzw. monatlich 6.450 Euro.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt Anfang des Jahres auf 101.400 Euro/Jahr bzw. 8.450 Euro im Monat.
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Einkommensgrenze von 118.800 Euro im Jahr bzw. 9.900 Euro im Monat (2025) auf 124.800 Euro im Jahr bzw. 10.400 Euro im Monat erhöht.
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt im Jahr 2026 51.944 Euro.
Neue Sachbezugswerte
Unentgeltliche bzw. vergünstigte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stellt, sind als geldwerter Vorteil zu versteuern. Danach sehen die Sachbezugswerte wie folgt aus:
- Frühstück: 2,37 Euro/Mahlzeit
- Mittag-/Abendessen: 4,57 Euro/Mahlzeit
- Vollverpflegung: 11,51 Euro/Tag bzw. 345 Euro/Monat
Rente und Aktivrente
Die Renten werden voraussichtlich um rund 3,7 % angepasst. Für weiterarbeitende Rentner gilt eine neue Regelung: Sie dürfen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Digitalisierung und Verwaltung
Steuerbescheide sollen künftig überwiegend digital zugestellt werden und gelten bereits drei Tage nach Bereitstellung als zugestellt. Zudem tritt die EU-Richtlinie DAC8 in Kraft, die eine Meldepflicht für Krypto-Plattformen vorsieht.
Deutschlandticket 2026
Das Deutschlandticket soll auch in den Jahren 2026–2030 bestehen bleiben. Der aktuelle Bezugspreis von 58 Euro im Jahr 2025 soll gemäß der Vereinbarung der Verkehrsminister der Bundesländer im Jahr 2026 auf 63 Euro monatlich steigen. Auch im Jahr 2026 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei einen Zuschuss zum Deutschlandticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen. Der Zuschuss ist auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers begrenzt.
Weitere Änderungen
Die Kosten für doppelte Haushaltsführung im Ausland werden auf 2.000 Euro pro Monat gedeckelt. Gewerkschaftsbeiträge können zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag abgesetzt werden. Der Höchstbetrag für Parteispenden steigt auf 3.300 Euro pro Jahr.
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