Referentenentwurf zur Änderung des BEPS-MLI-Vertragsgesetzes vorgelegt
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter abkommensbezogener Empfehlungen aus dem sogenannten BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet – das BEPS-Multilateral Instrument (BEPS-MLI). Dieses Abkommen dient dazu, zahlreiche bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen in einem einheitlichen, multilateralen Verfahren an die internationalen Mindeststandards anzupassen.
Umsetzung des BEPS-MLI in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Umsetzung des BEPS-MLI zweistufig:
- durch ein Vertragsgesetz, das die völkerrechtliche Grundlage schafft, und
- durch ein Anwendungsgesetz, das die innerstaatliche Durchführung regelt
Das nun vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz um 62 deutsche Steuerabkommen, die bisher nicht dem BEPS-Mindeststandard entsprechen. Dabei werden die im Vertragsgesetz von 2020 getroffenen Auswahlentscheidungen für diese Abkommen weitgehend nachvollzogen.
Verfahren zur Einbeziehung weiterer Steuerabkommen
Die Änderungen an den neu aufgenommenen 62 Steuerabkommen treten nicht unmittelbar in Kraft. Zunächst ist erforderlich, dass die Bundesrepublik Deutschland und der jeweils andere Vertragsstaat das betreffende Steuerabkommen übereinstimmend als vom BEPS-MLI erfasst benennen. Anschließend muss das BEPS-MLI-Anwendungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 205) angepasst werden, um die sich daraus ergebenden Modifikationen im nationalen Recht zu konkretisieren. Schließlich hat die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der OECD zu notifizieren, dass in Bezug auf das jeweilige Steuerabkommen die innerstaatlichen Verfahren für das Wirksamwerden des BEPS-MLI abgeschlossen sind.
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