Steueränderungsgesetz 2025 vom Bundestag verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 04.12.2025 ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Das Parlament hat das Steueränderungsgesetzes 2025 der Bundesregierung einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Mrd. Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Mrd. Euro steigen.
Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants auf 7 % ab dem 01.01.2026; eine Maßnahme, die ursprünglich pandemiebedingt befristet war. Die Bundesregierung sieht darin eine dauerhafte wirtschaftliche Unterstützung der Branche. Ob die Entlastung bei den Verbrauchern ankommt, soll den Marktkräften überlassen bleiben.
Bessere Bedingungen für Pendler und Ehrenamtliche
Auch Berufspendler profitieren: Die Entfernungspauschale wird auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht. Zusätzlich wird die bisher befristete Mobilitätsprämie dauerhaft verlängert, sodass auch Geringverdienende entlastet werden. Für ehrenamtliches Engagement steigen die steuerfreien Pauschalen auf 3.300 Euro (Übungsleiter) und 960 Euro (Ehrenamt).
Weitere steuerliche Erleichterungen und neue Gemeinnützigkeit
Der Gesetzgeber sieht zudem vor, E-Sport künftig als gemeinnützig anzuerkennen. Prämien für Medaillengewinne bei Olympia und Paralympics sollen steuerfrei bleiben. Gewerkschaftsbeiträge können künftig zusätzlich zu Werbungskosten abgesetzt werden. Auch die Grenze für steuerbegünstigte Veranstaltungen von Sportvereinen steigt auf 50.000 Euro.
Kritik und Forderungen der Länder
Der Bundesrat forderte eine Kompensation der entstehenden Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen. Als Ausgleich schlug er etwa eine stärkere Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund vor. Die Bundesregierung wies dies jedoch mit Verweis auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der jeweiligen Ebenen zurück.
Hinweis: Für Arbeitnehmer und Selbstständige lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen Regelungen: Wer einen langen Arbeitsweg hat, kann ab 2026 dauerhaft 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen (unabhängig von der Entfernung). Ehrenamtlich Engagierte profitieren von erhöhten Pauschalen, während Gastronomiebetriebe von der dauerhaften Umsatzsteuersenkung auf Speisen auf 7 % profitieren. Auch Beiträge an Gewerkschaften oder Spenden an Parteien können künftig steuerlich günstiger abgesetzt werden. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation, um die neuen Vorteile optimal zu nutzen.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.