Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (kurz "Rentenpaket 2025") ist auf dem Weg. Die Verlängerung der Haltelinie und der Angleichung der Mütterrente sind wichtige Punkte des Gesetzes, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente zu sichern und noch mehr Menschen ein zusätzliches Einkommen im Alter zu ermöglichen.
Weiterentwicklung der ersten Version
Die gesetzliche Rente bildet weiterhin die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Idealerweise wird die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt. Derzeit hat allerdings nur etwa jede zweite sozialversicherungspflichtige Person einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Besonders Menschen mit geringeren Einkommen und Beschäftigte in kleinen Unternehmen haben seltener Betriebsrentenansprüche und damit ein geringeres Auskommen im Alter.
Mit dem (ersten) Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Einführung der spezifischen steuerlichen Förderung von Geringverdienenden sowie der neuen Form tariflicher Sozialpartnermodelle wurden 2018 wichtige Impulse gesetzt. Diese Ansätze werden nun weiterentwickelt, damit die Betriebsrente für mehr Menschen selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird und Beschäftigte später ohne finanzielle Sorgen in Rente gehen können.
So geht es weiter
Im Zuge des Rentenpakets 2025 soll das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz im September 2025 im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden. Es bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Bundesrats. Neben der Verlängerung der Haltelinie und der Angleichung der Mütterrente, die sich bereits in der Ressortabstimmung befinden, sind weitere rentenpolitische Maßnahmen, wie die Frühstartrente oder die Aktivrente geplant.
Hinweis: Aus der Restnutzungsdauer eines Gebäudes ergibt sich die Höhe der jährlichen Abschreibung. Zwar ist die Restnutzungsdauer vom Gesetzgeber pauschal festgelegt, aber dennoch gibt es steuerliches Optimierungspotenzial. Immobilienbesitzer können beispielsweise eine kürzere Abschreibung beantragen, wenn die Restnutzungsdauer der Immobilie tatsächlich kürzer ist. Und hierfür benötigt man ein Gutachten – wie im Streitfall beschrieben. Gerne beraten wir Sie!
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