Neues IDW Knowledge Paper erläutert erweiterte Forschungszulage ab 2026

Zum 01.01.2026 tritt eine erweiterte Regelung der Forschungszulage in Kraft. Unternehmen in Deutschland können dann für förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Zuschüsse von bis zu 4,2 Mio. Euro erhalten.

Ziel der Reform ist es, den Innovationsstandort Deutschland weiter zu stärken und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Forschungsaktivitäten zu unterstützen.

Das IDW Knowledge Paper „Die neue Forschungszulage“ beschreibt die wichtigsten Neuerungen der gesetzlichen Grundlagen und gibt einen Überblick über das zweistufige Antragsverfahren sowie die anerkannten Kostenarten. Neben allgemeinen Betriebs- und Gemeinkosten sollen künftig auch Arbeitszeiten von Beschäftigten in stärkerem Umfang in die Förderung einbezogen werden.

Seit Einführung der Forschungszulage im Jahr 2020 wurden bereits über 36.000 Förderanträge gestellt. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer unterstützen Unternehmen bei der Beurteilung förderfähiger Projekte und begleiten den gesamten Antragsprozess.

Hinweis: Das vollständige Knowledge Paper steht auf der Website des IDW zum Download bereit.

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