EU-Parlament stimmt für Lockerung beim Lieferkettengesetz

Das Europäische Parlament hat am 13.11.2025 über seine Verhandlungsposition zur Reform der EU-Lieferkettenrichtlinie („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“) entschieden. Die finalen Verhandlungen können nun beginnen.

Der Beschluss des Parlaments dient als Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Ministerrat (der EU-Mitgliedstaaten) und der Europäischen Kommission.

Ziel der Richtlinie

Mit der Richtlinie sollen große Konzerne verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer globalen Lieferketten auf Menschenrechte und Umwelt – wie Kinderarbeit, Arbeitsausbeutung oder Umweltzerstörung – zu erkennen und zu reduzieren.

Vereinfachte Berichtspflichten

Die neuen Regeln sehen deutlich höhere Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Betroffen sind nur Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 450 Mio. Euro. Zudem sollen die Inhalte der Berichte einfacher werden: Qualitative Angaben werden reduziert und branchenspezifische Berichte sollen freiwillig sein. Kleinere Zulieferer in Lieferketten sollen vor übermäßigen Auskunftspflichten geschützt werden. Große Unternehmen dürfen zusätzliche Informationen nur noch begrenzt verlangen.

Einschränkungen bei Due-Diligence-Verpflichtungen

Auch die Sorgfaltspflichten („Due Diligence“) wurden abgeschwächt. Nur sehr große Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 1,5 Mrd. Euro sollen künftig diese Pflicht erfüllen müssen. Anstelle systematischer flächendeckender Prüfungen reicht ein risikobasierter Ansatz, um negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu identifizieren.

Klima-Übergangsplan gestrichen

Eine ursprünglich vorgesehene Pflicht, einen strategischen Klimaplan im Einklang mit dem Pariser Abkommen zu erstellen, wurde vom Parlament gestrichen. 

Sanktionen und Rechtsansprüche

Trotz der Erleichterungen bei der Berichterstattung und der Sorgfaltspflicht bleiben Sanktionen weiterhin möglich. Die Mitgliedstaaten sollen Bußgelder verhängen können, wenn Unternehmen gegen ihre Pflichten verstoßen. Betroffene Personen sollen zudem Anspruch auf Schadensersatz haben.

Unterstützung durch ein Digitalportal

Zur praktischen Umsetzung der Regelungen soll ein zentrales digitales Portal eingerichtet werden. Über dieses Portal erhalten Unternehmen kostenlos Zugriff auf Vorlagen, Leitlinien und Informationen zu den EU-weiten Berichtspflichten.

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