Neue Pflicht ab Oktober 2025: Abgleich von Empfängernamen und IBAN bei Überweisungen
Diese Neuerung betrifft alle Unternehmen, die Zahlungen im SEPA-Raum tätigen, also unabhängig davon, ob sie die Überweisungen selbst ausführen oder diese Aufgabe an die Buchhaltung oder den Steuerberater delegieren.
Mit der VoP-Regelung sollen Betrugsrisiken deutlich gesenkt werden, indem beispielsweise Zahlungen an manipulierte Kontodaten frühzeitig erkannt und verhindert werden. Die Prüfung erfolgt über ein dreistufiges Ampelsystem (grün = Übereinstimmung, gelb = kleinere Abweichung, rot = keine Übereinstimmung). Die Entscheidung, ob eine Zahlung trotz Warnung ausgeführt wird, sowie die Haftung liegen weiterhin beim Unternehmen selbst.
Bedeutung für die Unternehmenspraxis
Für Unternehmen bedeutet VoP insbesondere, dass eine präzise Datenpflege künftig noch größere Wichtigkeit erlangen wird.
Damit Zahlungen reibungslos durchgeführt werden können, müssen die Namen der Empfänger exakt mit den Namen der Kontoinhaber übereinstimmen. Bereits kleinere Abweichungen oder unterschiedliche Schreibweisen können zur Ablehnung oder Verzögerung der Zahlungen führen.
Auch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater oder Buchhaltungsdienstleister, beispielsweise bei der Erstellung von Zahlungsvorschlägen oder SEPA-Sammelüberweisungen, sollte im Hinblick auf die VoP überprüft und abgestimmt werden. Zu klären ist beispielsweise, ob Sammelzahlungen mit aktivierter Empfängerprüfung (Opt-in) verarbeitet werden sollen und wie mit Warnhinweisen im Tagesgeschäft umgegangen werden soll.
Hinweis: Damit Sie VoP sicher und reibungslos in Ihre Prozesse integrieren können, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema entscheidend. Gerne unterstützen wir Sie bei der Datenpflege, der Anpassung Ihrer Vorlagen und der Abstimmung Ihrer internen Abläufe. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserer aktuellen Mandanteninformation.
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