Koalition: Reformpaket geplant

Die Regierungskoalition hat ein umfangreiches Reformpaket mit 34 Maßnahmen beschlossen.

Geplant sind unter anderem steuerliche Entlastungen wie höhere Freibeträge, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine Verschiebung des Spitzensteuersatzes. Gleichzeitig sollen unnötige bürokratische Pflichten entfallen.

Was sich für Steuerpflichtige ändern soll

Die Bundesregierung plant Änderungen bei der Einkommensteuer sowie bei verschiedenen familienbezogenen steuerlichen Leistungen. Vorgesehen sind unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

Darüber hinaus soll der Beginn des Spitzensteuersatzes auf ein höheres zu versteuerndes Einkommen verschoben werden. Nach den Vereinbarungen der Koalition soll dieser künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Dadurch verändert sich die Tarifbelastung im Einkommensbereich zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro.

Nach Angaben der Bundesregierung führen die vorgesehenen Maßnahmen zu einer Verringerung des Einkommensteueraufkommens von rund 10 Mrd. Euro pro Jahr.

Gleichzeitig ist vorgesehen, die Besteuerung hoher Einkommen anzupassen. Der Steuersatz von 45 % soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro ist ein Steuersatz von 47 % vorgesehen.

Zur Gegenfinanzierung sollen unter anderem einzelne Steuervergünstigungen reduziert werden.

Bürokratie zurückbauen

Die Regierungskoalition plant verschiedene Maßnahmen zur Änderung verwaltungsrechtlicher und steuerlicher Verfahren. Vorgesehen ist unter anderem der Abbau ausgewählter Berichts- und Dokumentationspflichten.

Darüber hinaus soll für bestimmte Antragsverfahren eine Genehmigungsfiktion eingeführt beziehungsweise ausgeweitet werden. Danach können Anträge als genehmigt gelten, wenn innerhalb von vier Monaten nach ihrem Eingang keine gegenteilige Entscheidung oder Mitteilung erfolgt.

Ferner sind Vereinfachungen bei der Abgabe von Steuererklärungen vorgesehen. Ziel ist es, steuerliche Verfahren zu vereinfachen und den dafür erforderlichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

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