EU bringt Steuervereinfachungspaket auf den Weg
Das EU-Paket zur Steuervereinfachung umfasst zwei Vorschläge – die Omnibus-Richtlinie zur Besteuerung und die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC). Gleichzeitig soll das bestehende Schutzniveau vor Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung aufrechterhalten werden. Die EU-Kommission geht davon aus, dass mit dem Paket Einsparungen von rund 8 Mrd. EUR pro Jahr für EU-Unternehmen verbunden sein könnten, davon etwa 3,3 Mrd. EUR bei den Verwaltungskosten.
Maßnahmen des Omnibus-Pakets
- Vereinfachung von Vorschriften im Binnenmarkt: Mit dem Omnibus wird eine Befreiung von der Quellensteuer auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU eingeführt. Durch die Abschaffung der Verfahrensanforderungen im Vorfeld und die Vereinfachung der Erstattungsverfahren sollen Finanzierung erleichtert, Investitionen gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden.
- Erleichterung der Finanzierung: Mit dem Omnibus werden Beschränkungen für echte Dritt- und Marktfinanzierungen beseitigt, wodurch es für Unternehmen einfacher wird, in den Binnenmarkt zu investieren. Der Omnibus vereinfacht auch die Zinsbegrenzungsregel in der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD), indem Umsetzungsoptionen eliminiert und die De-minimis-Schwelle verbindlich vorgeschrieben wird.
- Beseitigung von Doppelarbeit: Der Omnibus beseitigt überlappende Bestimmungen zwischen den Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) und der globalen Mindeststeuer (Säule 2), wodurch Komplexität und Überschneidungen verringert werden.
Maßnahmen der DAC-Neufassung
Die Hauptziele des Vorschlags für eine Neufassung des DAC bestehen darin, den EU-Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern zu vereinfachen, zu präzisieren und zu verbessern. Durch die Zusammenführung des DAC und seiner acht Änderungen in einem einzigen Rechtstext sind die Rechtsvorschriften benutzerfreundlicher und kohärenter, wodurch die Rechtssicherheit verbessert wird. Mit der Neufassung werden einige wichtige Maßnahmen eingeführt, wie z. B.:
- Aufhebung der Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen: Mit der Neufassung werden die Berichtspflichten für multinationale Unternehmensgruppen, die dem Mindeststeuersatz von 15 % gemäß den Vorschriften der Säule 2 unterliegen, aufgehoben. Außerdem werden Meldepflichten für alle anderen EU-Unternehmen für bestimmte grenzüberschreitende Steuerregelungen aufgehoben, die den Steuerverwaltungen einen begrenzten Mehrwert bieten, wodurch das Meldevolumen um 35 % gesenkt wird.
- Unterstützung der Kreislaufwirtschaft: Mit der Neufassung wird der Meldeschwellenwert für den Online-Warenhandel erhöht, wodurch die Meldepflichten für mehr als 10 Mio. private Verkäufer, insbesondere diejenigen, die Gebrauchtwaren verkaufen, aufgehoben werden.
- Verbesserung der Identifizierung von Steuerzahlern: Mit der Neufassung wird ein neues Überprüfungsinstrument für Steueridentifikationsnummern eingeführt, mit dem sichergestellt wird, dass die Steuerverwaltungen alle gemeldeten Steuerpflichtigen effizient und wirksam identifizieren und überwachen können.
Das Paket wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Hinweis: Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen sollten die weitere Entwicklung des Steuervereinfachungspakets aufmerksam verfolgen. Besonders bei Quellensteuern, Zinsabzugsregeln, Meldepflichten und Plattformgeschäften können sich künftig Erleichterungen ergeben. Prüfen Sie frühzeitig, ob bestehende Prozesse angepasst oder vereinfacht werden können. So lassen sich mögliche Entlastungen rechtzeitig nutzen und unnötiger Verwaltungsaufwand vermeiden. Gerne beraten wir Sie!
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