Kassensysteme 2.0: Vereinfachung oder neue Bürokratie?
Am 24.07.2025 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung zur Verbandsanhörung veröffentlicht. Der Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat dazu Stellung genommen.
E-Rechnung kann Belegfunktion übernehmen
Kassensysteme, die bereits E-Rechnungen ausstellen können, sollen bald weniger „rattern“ müssen. Denn die E-Rechnung soll künftig die Belegfunktion nach § 6 KassenSichV übernehmen können. Die zusätzliche Ausgabe eines Belegs entfällt in diesen Fällen. Einzig das Zusammenspiel von KassenSichV und E-Rechnung funktioniert hierfür noch nicht optimal. Denn der europäische Standard für die elektronische Rechnungsstellung, die CEN-Norm EN 16931, sieht bislang keine entsprechende Feldbelegung für die geforderten Kassendaten vor. Auch in puncto Rundungsdifferenzen stehen noch dicke Fragezeichen im Raum. Der DStV empfiehlt daher dringend, die noch offenen Punkte zu klären und eine Synchronisation der Anforderungen von KassenSichV und E-Rechnung zu schaffen.
Übergangsregelung zum Zertifizierungsverfahren
Der neuerliche Änderungsentwurf zur KassenSichV beinhaltet eine Verlängerungsoption zur Zertifizierung bestehender Schutzprofile bis zum 26.02.2027. Diese Übergangsfrist ist aus Sicht des DStV grundsätzlich sinnvoll. Fraglich bleibt, ob sie ausreicht, um etwaige Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe aller Beteiligten – auch der betroffenen Unternehmen – abzufedern. Denn, eines steht fest: Kann die technische Implementierung erst Anfang 2027 realisiert werden, wäre dies zwar fristgerecht. Die weitere Umsetzung in den Unternehmen träfe dann jedoch genau mit dem Ende der Abgabefrist für die Erstellung der Steuererklärungen 2025 von beratenen Steuerpflichtigen zusammen. Der DStV mahnt insofern zur Obacht und empfiehlt, bereits jetzt möglich Handlungsalternativen zu prüfen.
Hinweis: Unternehmen sollten nicht bis 2027 warten, um ihre Kassensysteme zu modernisieren. Wer schon jetzt die Schnittstellen zwischen E-Rechnung und Kassensystem optimiert, spart sich doppelte Arbeit. Besonders im Hinblick auf die Steuererklärungsfrist 2025 lohnt sich eine frühzeitige technische Planung. Sprechen Sie gerne mit uns über mögliche Handlungsoptionen.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.