FAQ zum Kassengesetz aktualisiert

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine FAQs zum Kassengesetz aktualisiert, insbesondere mit Blick auf die Neuregelungen für 2025.

Wichtige Neuerungen betreffen die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme, die seit dem 01.01.2025 gilt. Bestehende Kassen müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden, während für neu angeschaffte Systeme eine Frist von einem Monat gilt.

Überblick über die wichtigsten Aktualisierungen im FAQ

  • Meldepflicht: Seit dem 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt gemeldet werden.
  • Meldewege: Die Meldung kann elektronisch über „Mein ELSTER“, den Upload einer XML-Datei oder die Datenfernübertragung via ELRIK-Schnittstelle erfolgen.
  • Außerbetriebnahme: Auch die Außerbetriebnahme eines Systems nach dem 01.07.2025 muss innerhalb eines Monats gemeldet werden, allerdings nur, wenn die Anschaffung zuvor ordnungsgemäß gemeldet wurde.
  • Anwendungsbereich: Das Gesetz betrifft alle Unternehmer, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, einschließlich Softwarekassen, und gilt nicht für offene Ladenkassen oder Kleinunternehmer.
  • TSE (Technische Sicherheitseinrichtung): Die Pflicht zur TSE besteht grundsätzlich weiterhin, und das FAQ gibt Auskunft zu verschiedenen Themen wie Ausfall, Zertifizierung und einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K).

Hinweis: Die FAQ finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

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