FAQ zu neuen Regelungen beim Elterngeld ab 01.04.2025 veröffentlicht

Zum 01.04.2025 tritt eine weitere Anpassung der Elterngeldregelungen in Kraft, die insbesondere die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld betrifft. Die Bundesregierung hat hierzu einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.

Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, hilft das Elterngeld, die finanziellen Einbußen abzufedern.

Ab 01.04.2025 gelten neue Einkommensgrenzen: Anspruch auf Elterngeld haben dann nur noch Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen unter 175.000 Euro im Jahr liegt. Diese Grenze gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Wichtig: Maßgeblich ist das Einkommen laut Steuerbescheid - nicht der Bruttolohn.

Was ist beim Elterngeld neu?

Neben der gesenkten Einkommensgrenze gibt es auch Änderungen beim gleichzeitigen Bezug des Basiselterngeldes:

Für Geburten ab April 2025 können beide Elternteile nur noch für einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Dieser gemeinsame Bezugsmonat muss zudem innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes liegen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Frühgeborenen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, bei Mehrlingsgeburten oder wenn ein Kind mit einer Behinderung zur Welt kommt. In diesen Fällen können die Eltern weiterhin Basiselterngeld für einen längeren Zeitraum gleichzeitig beziehen.

Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. 

Das Basiselterngeld kann für insgesamt bis zu 14 Monate bezogen werden, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Die Monate können frei aufgeteilt werden, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf der ersten 14 Lebensmonate des Kindes besteht die Möglichkeit, das Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen.

Das Elterngeld Plus richtet sich vor allem an Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten. Es kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld, wobei ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten Elterngeld Plus entspricht. Wenn Eltern während des Bezugs von Elterngeld Plus nicht arbeiten, ist der Betrag nur halb so hoch wie beim Basiselterngeld. Bei Teilzeitarbeit kann das Elterngeld Plus jedoch genauso hoch sein wie das Basiselterngeld bei Teilzeitarbeit.

Mit dem Partnerschaftsbonus können beide Elternteile jeweils bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus beziehen, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Auch getrennt lebende Eltern können diese Regelung nutzen, wenn sie gemeinsam in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf den vollen Bonus. Der Partnerschaftsbonus muss für mindestens zwei und höchstens vier Monate am Stück in Anspruch genommen werden.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr Kind selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und während des Bezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch ausländische Eltern können Elterngeld erhalten, wenn sie bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Neben leiblichen Kindern kann Elterngeld auch für Adoptiv- oder Stiefkinder beantragt werden – in besonderen Fällen auch für Enkelkinder, Neffen, Nichten oder Geschwisterkinder, zum Beispiel wenn deren Eltern schwer erkrankt oder verstorben sind.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt, der gewählten Elterngeld-Variante und möglichen weiteren Faktoren wie Mehrlingsgeburten oder bereits vorhandenen kleinen Kindern. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat, das Elterngeld Plus zwischen 150 und 900 Euro. Da Eltern die Varianten monatlich flexibel wählen können, lässt sich der Bezugszeitraum individuell an die Lebenssituation anpassen.

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