EU-Kommission plant neue Abgaben für Unternehmen

Die Europäische Kommission plant im Rahmen des neuen mehrjährigen EU-Haushalts die Einführung einer neuen Abgabe (auch „Corporate Resource for Europe“ genannt), die unter anderem für Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Mio. Euro gelten soll.

Ziel ist es, zusätzliche Einnahmequellen zur Finanzierung des künftigen EU-Haushalts zu erschließen und insbesondere die Rückzahlung gemeinsamer Schulden, etwa aus dem Corona-Wiederaufbauprogramm, zu sichern.

Pauschale Abgabe nach Umsatzhöhe

Die geplante Abgabe soll gestaffelt nach Umsatzhöhe erhoben werden, wobei Beträge zwischen 100.000 und 750.000 Euro pro Jahr im Gespräch sind. Nach Schätzungen wären in der gesamten Europäischen Union rund 50.000 Unternehmen betroffen, allein in Deutschland etwa 20.000. Der Charakter als reine Umsatzabgabe führt dazu, dass auch wirtschaftlich angeschlagene oder margenarme Unternehmen zur Kasse gebeten würden – eine Konstruktion, die besonders in Branchen mit geringer Ertragskraft, wie dem Einzelhandel oder der Lebensmittelproduktion, auf breite Ablehnung stößt.

Belastung unabhängig von wirtschaftlicher Lage

Ein zentraler Kritikpunkt an der geplanten Unternehmensabgabe ist ihre Unabhängigkeit vom tatsächlichen Geschäftserfolg der betroffenen Firmen. Da die Zahlungspflicht allein an den Umsatz gekoppelt ist, müssen auch Unternehmen mit geringen oder gar keinen Gewinnen die Abgabe leisten. Ökonomisch betrachtet birgt dies erhebliche Risiken, insbesondere in Krisenzeiten oder bei konjunkturellen Einbrüchen. Hinzu kommt die Gefahr von Kaskadeneffekten entlang von Lieferketten – eine Belastung, die sich in mehreren Stufen auf Endpreise und Wettbewerbsfähigkeit auswirken könnte.

Breite Kritik aus Politik und Wirtschaft

Der Vorschlag der Kommission stößt sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik auf Widerstand. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben deutliche Bedenken geäußert. Kritiker argumentieren, dass die zusätzliche Belastung in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein falsches Signal sende, Investitionen ausbremse und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefährde. Darüber hinaus wirft die Initiative grundsätzliche Fragen zur Steuerhoheit auf: Die Einführung einer zentralen Abgabe auf EU-Ebene würde eine Beanspruchung von Kompetenzen bedeuten, die bislang den Mitgliedstaaten vorbehalten sind.

Weitere EU-Abgaben in Planung

Neben der Unternehmensabgabe plant die EU-Kommission weitere Maßnahmen zur Stärkung ihrer Eigenmittel. Vorgesehen sind unter anderem eine Abgabe auf nicht recycelte Plastikverpackungen, eine Steuer auf Tabakprodukte, Abgaben auf Elektro-Altgeräte sowie neue Gebühren auf Online-Bestellungen aus Drittstaaten. Diese Einnahmen sollen langfristig zur Finanzierung gemeinsamer europäischer Aufgaben wie Klimaschutz, Verteidigung und Digitalisierung beitragen. In der Praxis bedeuten sie jedoch auch eine weitere finanzielle Belastung für Unternehmen und Verbraucher.

Hinweis: Die Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Für die Realisierung des Vorhabens ist sowohl die Zustimmung der Mitgliedstaaten als auch des Europäischen Parlaments erforderlich. Aufgrund der weitreichenden politischen und wirtschaftlichen Implikationen ist mit einem intensiven Abstimmungsprozess zu rechnen.

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