ISSB konsultiert Änderungen an drei SASB‑Standards
Hintergrund ist die Anwendung von IFRS S1, nach der Unternehmen die SASB-Standards heranziehen müssen, um wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu identifizieren.
Im Rahmen seines Arbeitsprogramms 2024–2026 überarbeitet der ISSB die SASB-Standards schrittweise, um deren internationale Anwendbarkeit zu verbessern und sie bei der Umsetzung von IFRS S1 zu unterstützen. Der nun veröffentlichte Entwurf knüpft an die erste Runde vom Juli 2025 an.
Der Entwurf SASB/ED/2026/1 enthält zudem Überlegungen zur Anpassung der branchenbezogenen Leitlinien zu IFRS S2, um die inhaltliche Übereinstimmung mit den klimabezogenen Vorgaben der betroffenen SASB-Standards sicherzustellen.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen insbesondere auf eine bessere internationale Anwendbarkeit von Branchengruppen, Offenlegungsthemen und Kennzahlen, eine stärkere Interoperabilität mit anderen Nachhaltigkeitsstandards, Anpassungen im Bereich Natur und Humankapital sowie eine weitere Angleichung von Konzepten und Terminologie an die ISSB-Standards ab.
Hinweis: Das ISSB schlägt vor, dass die Änderungen der SASB-Standards und der branchenspezifischen Leitlinien nach 12 bis 18 Monaten nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Weiterhin wird eine vorzeitige Anwendung der Änderungen empfohlen.
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