BMF veröffentlicht Richtsatzsammlung 2025
Die Richtsatzsammlung enthält branchenbezogene Vergleichswerte, insbesondere zu Rohgewinnaufschlägen und Gewinnmargen. Die Finanzverwaltung nutzt sie, um Umsätze und Gewinne von Gewerbetreibenden zu plausibilisieren und insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen zu überprüfen.
Hintergrund und Bedeutung für die Praxis
Die Richtsätze basieren auf der Auswertung zahlreicher geprüfter Betriebe und spiegeln typische Bandbreiten einzelner Branchen wider. Sie werden insbesondere dann relevant, wenn Buchführungsunterlagen fehlen oder formelle bzw. materielle Mängel aufweisen. In diesen Fällen können sie gem. § 162 AO als Grundlage für Schätzungen herangezogen werden.
Allerdings gilt weiterhin, dass eine Abweichung von den Richtsätzen allein regelmäßig keine Schätzung rechtfertigt, sofern die Buchführung ordnungsgemäß ist. Es besteht auch kein Anspruch darauf, „nach Richtsätzen“ besteuert zu werden. Maßgeblich bleiben stets die individuellen Verhältnisse des Betriebs.
Neben den eigentlichen Richtsätzen enthält die Sammlung auch Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen), die eine vereinfachte steuerliche Erfassung solcher Entnahmen ermöglichen.
Hinweis: Das Schreiben und die vollständige Sammlung stehen auf der Internetseite des BMF zum Download bereit.
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