KfW: Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet
Kern des Programms ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit. Konkret werden bis zu 30 % auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit berücksichtigt.
Überblick zur Förderung
Die Förderung umfasst insbesondere den Umbau von bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen – etwa Büroflächen, Ladenlokalen oder Praxisräumen, sofern durch die Maßnahme die Entstehung mindestens einer neuen Wohnung gewährleistet ist. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Investoren, also z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.
Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist, dass die neu entstehenden Wohneinheiten im Zuge des Umbaus energetisch auf ein definiertes Niveau gebracht werden, in der Regel mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“. Von dieser Regelung ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Sie müssen das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreichen. Für spezielle Fälle sind zudem Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) angedacht.
Die Zuschüsse werden über die KfW abgewickelt und müssen vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Projekts und Nachweis der entstandenen Kosten sowie des erreichten energetischen Standards.
Für alle Investoren, die nicht selbstnutzend sind, ist zu berücksichtigen, dass die Förderung entsprechend der europäischen De-minimis-Verordnung als Beihilfe zu melden ist. Die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren.
Hintergrund der Maßnahme
Mit dem Förderprogramm reagiert die Bundesregierung auf zwei gegenläufige Entwicklungen. Einerseits besteht in vielen Regionen Deutschlands weiterhin ein erheblicher Mangel an Wohnraum, andererseits nimmt der Leerstand bei Gewerbeimmobilien zu. Gründe hierfür sind insbesondere veränderte Arbeitsmodelle wie Homeoffice sowie strukturelle Veränderungen im Einzelhandel.
Vor diesem Hintergrund soll die Umnutzung bestehender Gebäude stärker in den Fokus gerückt werden. Der Umbau von Bestandsimmobilien gilt als ressourcenschonend, da die vorhandene Bausubstanz weitergenutzt wird und weniger Flächen verbraucht werden als bei Neubauten. Gleichzeitig können dadurch innerstädtische Lagen revitalisiert und neue Wohnangebote geschaffen werden.
Das Programm ist Teil einer umfassenderen wohnungspolitischen Strategie des Bundes, die neben dem Neubau auch verstärkt auf die Aktivierung vorhandener Flächenpotenziale setzt.
Hinweis: Die detaillierten Förderbedingungen für „Gewerbe zu Wohnen” können auf der Homepage der KfW abgerufen werden.
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