Entwurf eines zweiten BMF-Schreibens zur E-Rechnung veröffentlicht
Gemäß der seit dem 01.01.2025 geltenden Regelung ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer elektronischen Rechnung, sogenannten E-Rechnung, obligatorisch. Diese Vorgabe wird durch Übergangsvorschriften begleitet.
Einführung der E-Rechnung
Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung – auch E-Rechnung genannt – markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs in Deutschland. Gemäß den am 01.01.2025 in Kraft getretenen Vorschriften müssen inländische Unternehmen bei ihren Umsatzgeschäften elektronische Rechnungen verwenden. Dies soll die Effizienz steigern und die Transparenz zwischen den Geschäftspartnern sowie gegenüber der Finanzverwaltung verbessern.
Es wird erwartet, dass durch die E-Rechnung Fehler reduziert und die Abwicklung von Transaktionen beschleunigt werden, was letztlich sowohl für die Unternehmen als auch für die Finanzbehörden von Vorteil ist. Die E-Rechnung wird als Schritt in Richtung einer modernen, digitalen Verwaltung angesehen, die den Herausforderungen und Anforderungen der heutigen Wirtschaft gerecht wird.
Vorabveröffentlichung
Das Entwurfsschreiben sieht umfassende Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vor. Der Entwurf wurde den einschlägigen Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt, wodurch eine frühzeitige Diskussion und Anpassung an die Bedürfnisse der Wirtschaft ermöglicht werden soll. In Anbetracht der hohen Relevanz des Themas für die Wirtschaft erfolgt die Veröffentlichung des Entwurfs zu Informationszwecken bereits in dieser frühen Phase des Verfahrens.
Hinweis: Am 15.10.2024 wurde bereits ein erstes BMF-Schreiben zu dem Thema publiziert. Die endgültige Veröffentlichung des zweiten Schreibens ist für den Beginn des 4. Quartals geplant.
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