Bundestag stimmt für Investitionssofortprogramm der Koalition

Am 25.06.2025 hat der Bundestag dem Gesetz zum Investitionssofortprogramm der Regierungskoalition mit geringfügigen Änderungen im Bereich der Forschungszulage zugestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem steuerliche Erleichterungen und gezielte Investitionsanreize für Unternehmen vor, um Innovation und Wachstum zu fördern.

Der Finanzausschuss des Bundestages hat dem Gesetz am selben Tag zugestimmt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 11.07.2025 mit dem Gesetz befassen. Sollte auch die Länderkammer zustimmen, könnten die Maßnahmen zeitnah in Kraft treten.

Maßnahmenpaket

Kernbestandteile des Gesetzes sind insbesondere

  • die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter,
  • eine gestaffelte Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von aktuell 15 % auf 10 % ab dem Jahr 2032,
  • Entlastungen für Personengesellschaften durch eine Reduktion des Steuersatzes auf einbehaltene Gewinne auf künftig 25 %,
  • steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge,
  • sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Letztere war auch Gegenstand der einzigen inhaltlichen Änderungen am ursprünglichen Entwurf: Im Bereich der Forschungszulage (§ 3 Abs. 3 FZulG) sollen bei Tätigkeitsvereinbarungen mit Mitunternehmern die Obergrenze der förderfähigen Aufwendungen sowie der anzusetzende Stundensatz für Eigenleistungen jeweils von 70 € auf 100 € angehoben werden.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.