Bundestag stimmt für Investitionssofortprogramm der Koalition
Der Finanzausschuss des Bundestages hat dem Gesetz am selben Tag zugestimmt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 11.07.2025 mit dem Gesetz befassen. Sollte auch die Länderkammer zustimmen, könnten die Maßnahmen zeitnah in Kraft treten.
Maßnahmenpaket
Kernbestandteile des Gesetzes sind insbesondere
- die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter,
- eine gestaffelte Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von aktuell 15 % auf 10 % ab dem Jahr 2032,
- Entlastungen für Personengesellschaften durch eine Reduktion des Steuersatzes auf einbehaltene Gewinne auf künftig 25 %,
- steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge,
- sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Letztere war auch Gegenstand der einzigen inhaltlichen Änderungen am ursprünglichen Entwurf: Im Bereich der Forschungszulage (§ 3 Abs. 3 FZulG) sollen bei Tätigkeitsvereinbarungen mit Mitunternehmern die Obergrenze der förderfähigen Aufwendungen sowie der anzusetzende Stundensatz für Eigenleistungen jeweils von 70 € auf 100 € angehoben werden.
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