Bundesregierung plant neue Vorgaben für Kassensysteme

Die Bundesregierung will die Vorgaben für Kassenaufzeichnungen weiterentwickeln und zugleich die Digitalisierung im Geschäftsverkehr vorantreiben.

Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbelegen ab 2028 abzuschaffen. An ihre Stelle soll eine elektronische Belegbereitstellungspflicht treten. Gleichzeitig sind neue Anforderungen an den Einsatz elektronischer Kassensysteme sowie erweiterte Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung geplant.

Elektronischer Beleg soll Papierbeleg ersetzen

Nach dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen künftig nicht mehr verpflichtet sein, ihren Kunden einen Beleg in Papierform auszugeben. Stattdessen soll ab dem Jahr 2028 grundsätzlich eine elektronische Belegbereitstellungspflicht gelten. Mit dieser Änderung verfolgt die Bundesregierung unter anderem das Ziel, die Umwelt zu entlasten, den Verbraucherschutz zu fördern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Damit würde die bisherige Belegausgabepflicht nicht vollständig entfallen, sondern in eine digitale Belegbereitstellungspflicht überführt.

Elektronische Kasse ab 100.000 Euro Gesamtumsatz

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Nutzung elektronischer Kassensysteme. Ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro sollen Unternehmen ab dem Jahr 2028 verpflichtet sein, eine elektronische Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zu nutzen.

Hintergrund ist der weiterhin verbreitete Einsatz sogenannter offener Ladenkassen. Die Bundesregierung sieht vor allem in bargeldintensiven Branchen ein erhöhtes Risiko, dass Einnahmen nicht vollständig erfasst und erklärt werden. Elektronische Kassensysteme sollen das Manipulationsrisiko reduzieren, da die erfassten Daten unmittelbar kryptografisch abgesichert und aufgezeichnet werden.

Finanzverwaltung soll mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Ausweitung der Kassen-Nachschau vor. Dabei können die Finanzbehörden unangekündigt überprüfen, ob Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst werden. Künftig sollen solche Kontrollen unter bestimmten Voraussetzungen auch durch das Finanzamt erfolgen können, in dessen Bezirk ein Steuerpflichtiger tätig wird.

Die Regelung zielt insbesondere auf mobile bzw. wechselnde Tätigkeitsorte ab. Die Bundesregierung nennt als Beispiele Kirmessen, Weihnachtsmärkte und Messen. Dort sollen Kontrollen künftig effizienter durchgeführt werden können.

Schärfere Sanktionen bei Kassenmanipulation

Parallel dazu sollen die strafrechtlichen Konsequenzen für bestimmte Manipulationen elektronischer Kassensysteme verschärft werden. So sieht der Entwurf für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder den Einsatz eines Manipulationsprogramms bei elektronischen Kassen künftig einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren vor.

Hinweis: Werden die geplanten Regelungen in dieser Form umgesetzt, ergeben sich insbesondere für Unternehmen mit Bargeldgeschäften relevante Änderungen. Neben der Umstellung von Papier- auf elektronische Belege ist vor allem die vorgesehene Kassenpflicht oberhalb einer Umsatzgrenze von 100.000 Euro von Bedeutung.

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