Bundesregierung: Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Ab dem 01.01.2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben. Ein Jahr später, zum 01.01.2027, steigt er auf 14,60 Euro. Das Bundeskabinett hat damit die Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission in eine Gesetzesverordnung umgesetzt.

Ziel der Anpassung ist es, die Lohnentwicklung an Preissteigerungen und Tarifabschlüsse anzupassen und damit die Kaufkraft von Beschäftigten im Niedriglohnsektor zu stärken. Laut Bundesregierung profitieren von der Anhebung mehr als sechs Millionen Menschen – insbesondere in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Gebäudereinigung.

Zielsetzung und soziale Wirkung

Die Bundesregierung sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt zur Sicherung existenzsichernder Einkommen. Darüber hinaus könne die Erhöhung einen Beitrag zur Verringerung des Gender Pay Gaps leisten, da Frauen überdurchschnittlich häufig in niedriger entlohnten Tätigkeiten beschäftigt sind.

Auch volkswirtschaftlich wird eine positive Wirkung auf die Binnenkonjunktur erwartet: Durch höhere Einkommen soll der private Konsum gestärkt werden, was wiederum die Nachfrage im Inland erhöhen könnte.

Wirtschaftliche Herausforderungen und Kritik

Fachleute warnen jedoch, dass die Lohnsteigerung in der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage inflationsfördernd wirken könnte. Besonders exportorientierte Unternehmen könnten an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, wenn sie die höheren Kosten nicht vollständig an ihre Kunden weitergeben können. Langfristig drohen somit Wachstumshemmnisse, die sich auch negativ auf die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze auswirken könnten.

Anpassung der Minijob-Grenze

Um zu verhindern, dass geringfügig Beschäftigte aufgrund des höheren Stundenlohns weniger arbeiten dürfen, wird die Minijob-Grenze parallel angepasst. Damit sollen negative Nebeneffekte der Reform vermieden werden. Minijobber können so weiterhin in gleichem Umfang tätig sein, ohne die Einkommensgrenze zu überschreiten.

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