Bundesrat macht Weg frei für neues Investitionspaket
Mit dem Investitionssofortprogramm sollen gezielt Anreize für Unternehmen geschaffen werden, um Investitionen zu fördern und das Wachstum nachhaltig zu stärken.
Steuerliche Entlastung für Investitionen
Ein zentrales Element des Programms ist die steuerliche Förderung von Investitionen in Maschinen und technische Anlagen. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, entsprechende Anschaffungen in den Jahren 2025 bis 2027 degressiv mit bis zu 30 % abzuschreiben. Durch diese erhöhte Abschreibung werden die Anschaffungskosten schneller steuerlich wirksam – ein Vorteil, der die Liquidität der Unternehmen verbessert und so Raum für weitere Investitionen schaffen soll.
Langfristige Entlastung durch Körperschaftsteuersenkung
Das Programm zielt auch über den kurzfristigen Investitionsimpuls hinaus auf strukturelle Verbesserungen ab. So soll die Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028 schrittweise gesenkt werden. Dadurch soll die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften bis zum Jahr 2032 von derzeit 15 % auf 10 % sinken.
Förderung elektrischer Dienstfahrzeuge
Um die Elektrifizierung von Firmenflotten voranzutreiben, sieht das Gesetz neue steuerliche Vorteile beim Erwerb von reinen Elektrofahrzeugen vor. So können Unternehmen künftig 75 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben. Zudem wird die bisherige Preisobergrenze von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Fahrzeug erhöht.
Stärkung von Forschung und Entwicklung
Ab dem Jahr 2026 wird die Obergrenze für förderfähige Ausgaben im Rahmen der Forschungszulage von zehn auf zwölf Mio. Euro pro Jahr erhöht. Dies soll insbesondere mittelständische Unternehmen dazu motivieren, stärker in zukunftsweisende Entwicklungen zu investieren.
Hinweis: Die meisten Maßnahmen treten unmittelbar nach der Verkündung in Kraft. Die Änderungen im Forschungszulagengesetz greifen jedoch erst zum 01.01.2026.
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