Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Finanzunternehmen
Ziel der Neuregelung ist es, die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung zu stärken und so effektiver gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität vorzugehen.
Mehr Transparenz bei Finanzgeschäften
Auslöser für die Änderung ist die zunehmende Komplexität moderner Finanzgeschäfte, vor allem bei grenzüberschreitenden Geldtransfers, verschachtelten Vermögensstrukturen und digitalen Transaktionen. Gerade bei Finanzinstituten, die als Schnittstelle zwischen Kunden und Kapitalmärkten agieren, ist eine lückenlose Dokumentation von Transaktionen über einen längeren Zeitraum entscheidend für eine wirksame steuerliche Prüfung.
Die neue Regelung gilt ausschließlich für Institute, die dem besonderen Aufsichtsregime der Finanzaufsicht unterliegen. Für alle anderen Unternehmen bleibt die bisherige Aufbewahrungsfrist von acht Jahren bestehen.
Teil eines umfassenden Reformpakets
Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, mit dem das Bundesfinanzministerium mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit schaffen will. Sie reiht sich ein in eine Serie von Reformen, die u. a. auf eine effektivere digitale Betriebsprüfung, die Verschärfung von Mitteilungspflichten und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei Steuerfragen abzielen.
Hinweis: Das Gesetzesvorhaben soll nach Zustimmung des Bundesrates noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten.
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